englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Erreichbar auch über den Wolken
Musterbriefe
Mehr Rechte für Fluggäste
Flugverkehr: Nichtbeförderung (overbooking), Annullierung und große Verspätung
Gut geflogen
Fluglinie Club Air - Aufruf an die Verbraucher
Schwere Zeiten für Alpi Eagles-Kunden
Fluggastrechte Report 2006 - Reklamationen verdoppelt
Alpi Eagles: ENAC setzt Lizenz aus
Club Air: Neuigkeiten für Inhaber von Tickets mit Ausstellungsdatum vor dem 12. Dezember 2006
Zwei weitere Fluggesellschaften landen auf Schwarzer Liste
Treffen zwischen dem Europäischen Verbraucherzentrum und der nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) Bozen
Neue Bestimmungen für Flugreisende mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität
Schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen erneut überarbeitet
Club Air darf Flugverkehr noch nicht wieder aufnehmen
Flugverkehr: EU-Kommission setzt Frist für volle Umsetzung der Fluggastrechte
Flugverkehr: Fluggesellschaft Club Air fliegt wieder
Flugverkehr: EU-Kommission überarbeitet schwarze Liste
Club Air: Luftfahrbehörde ENAC stellt Flüge ein
Flugtransport 2005: 33% der Beschwerden abgelehnt oder ignoriert
Flugreisen: Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Flugtransport: Annullierung von Flugverbindungen nach Sardinien
Flugverkehr: Mehr Schutz
Flugverkehr 2005
Duo meldet Konkurs an!!
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Ferienwohnungen in Italien
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Fußballweltmeisterschaft 2006
Einreisebestimmungen USA
Olympische Winterspiele Turin 2006
Touristenkarten
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Deutsche Schlichtungsstelle für Mobilität
Reisegeld
Tiere auf Reisen
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Vignette
Sprachreisen
Nützliche Links
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz






Musterbriefe

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Musterbriefen zum Thema Flugreisen. Diese Briefe können Sie herunterladen, ausfüllen und anpassen und an jenes Flugunternehmen versenden, mit welchem Sie Schwierigkeiten haben.
Bitte lesen Sie die Beschreibungen genau durch, um auch den richtigen Brief für Ihre Belange zu wählen (der Versand des falschen Vordrucks könnte unter Umständen mehr schaden als nutzen!). Falls Sie diesbezüglich Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an uns.



Bei Flugannullierung

Dieser Musterbrief kann bei Flugannullierungen gemäß EU-Verordnung 261/2004/EG verwendet werden. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Unternehmen eine Betriebserlaubnis in einem Mitgliedsstaat hat.

Musterbrief Flugannullierung

Bei Nichtbeförderung ("Overbooking")

Der folgende Musterbrief kann bei Nichtbeförderung ("Overbooking") im Flugverkehr gemäß Verordnung 261/2004/EG verwendet werden.
Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, aber auch für Flüge in die EU, falls das Luftfahrtunternehmen eine Betriebserlaubnis in einem Mitgliedsstaat hat.

Musterbrief Nichtbeförderung

Bei Verspätungen

Dieser Musterbrief für die Einforderung einer Entschädigung bei großer Verspätung von Flügen, wie durch die EU-Verordnung 889/02/EG sowie durch die Verordnung 261/04/EG geregelt, verwendet werden.
Während erstere einen Schadensersatz bis zu 4150 SZR, umgerechnet ca. Euro 5.000,00 (kursabhängig) vorsieht, räumt letztere bestimmte Rechte, wie Mahlzeiten, Hotelunterbringung Erstattung des Ticketpreises, ein.

Musterbrief Flugverspätungen

Bei Gepäcksverlust, Gepäcksbeschädigung oder Verspätung bei dessen Beförderung

Der Schadensersatzanspruch bei Gepäcksverlust, -beschädigung oder -verspätung wird durch die EU-Verordnung 889/02/EG geregelt.
Bei verspäteter Aushändigung des Reisegepäcks muss darauf geachtet werden, dass man nur jene Ausgaben vornimmt, die wirklich nötig sind (so ist z.B. der Kauf eines Gucci-Schwimmanzuges bei Verspätung bei der Aushändigung des Reisegepäcks sicherlich nicht gerechtfertigt). Nur solche Ausgaben werden ersetzt.

Musterbrief Gepäck




Stand 05-2007



software by endo7 druckensendentop