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Fluggastrechte Report 2006 - Reklamationen verdoppelt

Am 6. Dezember 2007 wurde in Brüssel der Fluggastrechte-Report des Netzwerks der 27 Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) über das Jahr 2006 vorgestellt. Der Report zeigt, dass sich die von den EVZs behandelten Reklamationen rund um Flüge gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt haben.

Insgesamt 4901 Bürger haben sich 2006 an die Europäischen Verbraucherzentren gewandt, um Verletzungen der Fluggastrechte zu melden. Dies beweist einerseits, dass immer noch viele Fluglinien ihren gesetzlich verankerten Pflichten gegenüber den Passagieren nicht nachkommen, aber andererseits auch, dass sich immer mehr Verbraucher ihrer Rechte bewusst werden und sie auch einfordern.

Das geltende EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regelt die Ansprüche von Passagieren bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung (Overbooking). Bei Gepäcksverspätung, -verlust oder - beschädigung kommen das Montrealer Übereinkommen und die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Anwendung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage. Weiters helfen Ihnen unsere Musterbriefe bei der Formulierung Ihrer Beschwerde.

Zunächst zu einigen europäischen Zahlen:
Die Liste der Beschwerden wird mit 33% von Problemen rund um die Gepäcksbeförderung angeführt, es folgen 26% in Bezug auf die Annullierung von Flügen, 16% der Reklamationen betrafen Flugverspätungen und 7% die Nichtbeförderung.
Immerhin 42% der von den Europäischen Verbraucherzentren behandelten Reklamationen kamen zu einem für die Verbraucher vollkommen befriedigenden Abschluss, bei 28% der Fälle konnte keine oder nur eine für den Fluggast teilweise zufriedenstellende Lösung erreicht werden.
Aus der Studie geht hervor, dass sich die Fluglinien sehr oft auf die von der Gesetzeslage vorgesehenen "außergewöhnlichen Umstände" (höhere Gewalt) berufen, um einer ansonsten bei Annullierungen vorgesehenen Ausgleichszahlung zu entgehen. Vor allem widrige Wetterverhältnisse oder plötzlich auftretende technische Probleme werden als Grund der Verspätung oder Annullierung von Flügen angeführt. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist momentan noch recht umstritten, wird jedoch bereits bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof diskutiert.

Abschließend einige Zahlen in Bezug auf Italien:
Im Jahr 2006 wurden von den beiden Büros des EVZ Italien in Bozen und Rom 514 grenzüberschreitende Informationssanfragen und Reklamationen zum Thema Fluggastrechte bearbeitet. Davon betrafen 28% Flugannullierungen, 21% Verspätungen und 13% Nichtbeförderung. Bei 26% der Fälle, die von den Verbrauchern in Italien gemeldet wurden, ging es um Probleme bei der Gepäcksbeförderung. Die restlichen 11% der Anfragen und Beschwerden betrafen andere Probleme mit Fluglinien.

Was das Jahr 2007 anbelangt, gibt es zwar noch keine offizielle Daten. Aus den internen Statistiken des EVZ Bozen geht jedoch hervor, dass sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr bereits verdoppelt haben.

Für weitere Informationen zum Thema steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum unter der Nummer 0471/980939 zur Verfügung.



Bozen, 12.12.2007
Presse-Information



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