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Treffen zwischen dem Europäischen Verbraucherzentrum und der nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) Bozen

Am 19. Juli 2007 fand ein Treffen zweier Mitarbeiterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ), dem Verantwortlichen und einem Inspektor der nationalen Zivilluftfahrtbehörde Bozen sowie zweier Verantwortlicher der Betreibergesellschaft des Bozner Flughafens ABD statt.

Ein erheblicher Teil der von den Europäischen Verbraucherzentren bearbeiteten Reklamationen, und zwar nicht nur jene des italienischen EVZ, sondern die Reklamationen aller 27 Zentren, welche in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertreten und im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (dem sog. ECC-Net) organisiert sind, betrifft Flugreisen. Der europäische Gesetzgeber hat verschiedene Aspekte des Flugverkehrs durch zwei Verordnungen geregelt: Die Verordnung (EG) Nr. 889/2002, welche hauptsächlich Schwierigkeiten bei der Gepäcksübergabe (Verspätung, Beschädigung und Verlust) regelt und die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bezüglich der Rechte der Fluggäste bei großen Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung.

Außerdem hat jeder Mitgliedsstaat ein für die Anwendung der Verordnung Nr. 261/2004 verantwortliches Organ benannt (national enforcement bodies - NEB). In Italien ist die ENAC mit der Ausübung dieser Kontrollfunktion beauftragt worden. Es ist somit die Aufgabe dieser Behörde, zu prüfen, ob die Fluggesellschaften die sogenannte Charta der Passagierrechte korrekt anwenden.

Beim Treffen am Bozner Flughafen erläuterten die Verantwortlichen der ABD, der Betreibergesellschaft des Flughafens, wie sie konkret mit den Schwierigkeiten der Fluggäste bei Verspätungen/Annullierungen/Nichtbeförderung und bei der Gepäcksübergabe umgehen. Dabei wurde eine kleine Eigenheit des Südtiroler Flughafens angesprochen: Da am Bozner Flughafen eine Vertretung der Fluggesellschaften fehlt, muss sich die ABD anstelle der Fluggesellschaften um die Schwierigkeiten der Fluggäste kümmern. Den Mitarbeiterinnen des EVZ wurde auch die Dienstleistungscharta erläutert. Aus den von der Betreibergesellschaft erhobenen Statistiken geht hervor, dass die Passagiere des Flughafens der Landeshauptstadt mit den dort angebotenen Leistungen sehr zufrieden sind.

Der Verantwortliche der ENAC veranschaulichte schließlich, wie die Anwendung der EU-Verordnungen zum Flugverkehr konkret überwacht wird. "Diese Erläuterung war wirklich interessant," erklärt Monika Nardo, Beraterin des EVZ. "In der Praxis geschieht es nämlich oft, dass die Fluggesellschaften nicht angemessen und in einem nicht annehmbaren Zeitraum auf Reklamationen der Verbraucher selbst oder der Europäischen Verbraucherzentren antworten. Aus diesem Grund werden Reklamationen immer häufiger an den zuständigen Sitz der ENAC (jener des Abflug- oder Zielflughafens) weitergeleitet, damit dieses Organ etwaige Verstöße der Fluggesellschaften feststellt und die vorgesehenen Strafen anwendet."

Die Beraterinnen des EVZ ziehen nach dem Treffen eine positive Bilanz. "Eine gute Zusammenarbeit zwischen EVZ und NEB ist sehr wichtig, um den Fluggästen so gut wie möglich zu ihrem Recht zu verhelfen", meint Sara Guerriero vom EVZ, "mit diesem Treffen wurde ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung getan." Ausführlichere Informationen zu den beiden EU-Verordnungen zum Flugverkehr und zu den Tätigkeiten der ENAC sind auf der Seite www.enac-italia.it erhältlich.


Bozen, 02.08.2007
Presse Information



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