englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Auch Malev bleibt am Boden
Spanair bleibt am Boden
Paritätische Alitalia-Schlichtung
Ihre Rechte im Gepäck
Mehr Rechte für Fluggäste
Gut geflogen
Ihre Fluggastrechte bei Annullierung, Overbooking und Verspätung
Aschewolke & Flugverkehr - welche Rechte haben die Passagiere
Abflug in die Weihnachtsferien: Hochbetrieb auf den Flughäfen
Vulkanasche blockiert Luftraum über Europa - Flugpassagiere stecken fest
Spanische Fluglinie Air Comet stellt Flüge ein
Bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs
SkyEurope: Konkurs am 9.9.2009 eröffnet
SkyEurope stellt den Betrieb ein – Hunderte Konsumenten bleiben am Boden
Hochbetrieb auf den Flughäfen
Musterbriefe
Konkurs der Fluggesellschaft Club Air
Flugunglücke – welche Rechte haben Passagiere?
Flugtickets können, zumindest teilweise, immer zurückerstattet werden
Club Air: Neuigkeiten zum Ausgleichsverfahren
Club Air: Ausgleichsverfahren eröffnet - Was können die Verbraucher tun?
Schäden und Ersatzansprüche im Ausmaß von mehreren Hunderttausend Euro
Weitere Neuigkeiten in Sachen außerordentliche Verwaltung der Alpi Eagles
Neuigkeiten zu Alpi Eagles S.p.A.
Club Air: ENAC erneuert die provisorische Fluglizenz nicht - was tun?
Erreichbar auch über den Wolken
Fluglinie Club Air - Aufruf an die Verbraucher
Schwere Zeiten für Alpi Eagles-Kunden
Fluggastrechte Report 2006 - Reklamationen verdoppelt
Alpi Eagles: ENAC setzt Lizenz aus
Club Air: Neuigkeiten für Inhaber von Tickets mit Ausstellungsdatum vor dem 12. Dezember 2006
Zwei weitere Fluggesellschaften landen auf Schwarzer Liste
Treffen zwischen dem Europäischen Verbraucherzentrum und der nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) Bozen
Neue Bestimmungen für Flugreisende mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität
Schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen erneut überarbeitet
Club Air darf Flugverkehr noch nicht wieder aufnehmen
Flugverkehr: EU-Kommission setzt Frist für volle Umsetzung der Fluggastrechte
Flugverkehr: Fluggesellschaft Club Air fliegt wieder
Flugverkehr: EU-Kommission überarbeitet schwarze Liste
Club Air: Luftfahrbehörde ENAC stellt Flüge ein
Flugtransport 2005: 33% der Beschwerden abgelehnt oder ignoriert
Flugreisen: Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Flugtransport: Annullierung von Flugverbindungen nach Sardinien
Flugverkehr: Mehr Schutz
Flugverkehr 2005
Duo meldet Konkurs an!!
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Costa Concordia
Rücktritt Hotel
Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen
Reise-Hotline für Urlauber
Online Verreisen
Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft
Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken
Vignette
Ferienwohnungen in Italien
Reisegeld
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU
Reise ABC
Sprachreisen
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Tiere auf Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Europäische Kommision - DG Sanco
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft
Winterurlaub in Grippezeit-welche Rechte haben die Verbraucher
Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Einreisebestimmungen USA
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Fußballweltmeisterschaft 2006
Zugreisen in Italien
Olympische Winterspiele Turin 2006
Nützliche Links
Touristenkarten
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Flugverkehr

Neue Bestimmungen für Flugreisende mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität

Das europäische Parlament hat im Juli letzten Jahres die Verordnung (EG) 1107/2006 erlassen, welche die neuen Bestimmungen für die Beförderung von Flugreisenden mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität festlegt. Diese Verordnung findet auf alle jene Flüge Anwendung, die von einem Flughafen in einem Mitgliedsstaat abfliegen, dort ankommen oder einen solchen im Transit benutzen.

Absicht der Verordnung ist es, diese Personen vor Diskriminierung zu schützen und ihnen die notwendige Hilfestellung zu gewährleisten. Die Verordnung tritt mit 26. Juli 2008 in Kraft, mit Ausnahme von zwei Artikeln, die bereits ab dem 26. Juli dieses Jahres angewandt werden müssen.

Alle Luftfahrtunternehmen, auch jene, die als Erfüllungsgehilfe den Flug im Auftrag eines anderen ausführen, sowie Reiseunternehmen, dürfen ab 26. Juli 2007 Personen mit einer Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität nicht mehr die Buchung eines Flugs oder die Anbordnahme verweigern, natürlich sofern sie im Besitz eines gültigen Tickets sind.
Es bestehen allerdings einige Ausnahmen, bei welchen die Ablehnung zulässig ist:
  • um Sicherheitsanforderungen einzuhalten, die in internationalen, europäischen und nationalen Rechtsvorschriften oder von jener Behörde, die dem Luftfahrtunternehmen die Genehmigung ausgestellt hat, festgelegt worden sind;
  • wenn wegen der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen es konkret unmöglich ist, die Person mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität an Bord zu bringen oder zu transportieren.
Auch wenn sich in solchen Fällen das Luftfahrtunternehmen, der Erfüllungsgehilfe oder der Reiseunternehmer weigern können, die Buchung anzunehmen, müssen sie sich auf jeden Fall mit allen Kräften bemühen, eine annehmbare Alternativlösung zu finden. Falls hingegen der Person die Anbordnahme wegen ihrer Behinderung oder ihrer eingeschränkten Mobilität verweigert wird, hat sie Anspruch auf Rückerstattung des Flugtickets oder auf Beförderung mit einem Alternativflug, wie im Artikel 8 der Verordnung 261/2004 festgelegt ist. Ob zwischen der Rückerstattung und einem Alternativflug gewählt werden kann, ist allerdings davon abhängig, ob ein Alternativflug zur Verfügung steht, bei welchem der Transport unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen möglich ist.
Es kann außerdem verlangt werden, dass die Person mit Behinderung oder eigeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die notwendige Hilfe zu leisten.

Das Luftfahrtunternehmen und sein Erfüllungsgehilfe müssen außerdem dafür sorgen, dass die Sicherheitsbestimmungen und die Informationen über eventuelle Beschränkungen für den Transport von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität öffentlich zugänglich sind, während der Reiseunternehmer derselben Informationspflicht in Bezug auf die in Pauschalreisen eingeschlossene Flüge, welche er verkauft, organisiert oder anbietet, unterliegt.

Verordnung (EG) 1107/2006


Bozen, 19.07.2007
Presse-Information



software by endo7 druckensendentop