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Flugverkehr

Schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen erneut überarbeitet

Die Europäische Kommission hat am 4. Juli 2007 zum vierten Mal die schwarze Liste jener Luftfahrtunternehmen aktualisiert, welche die von der EU vorgesehenen Mindestsicherheitsauflagen nicht erfüllen.

Die schwarze Liste setzt sich aus zwei Verzeichnissen zusammen: jenes mit der Aufzählung der Fluggesellschaften, über welche ein totales Flugverbot verhängt wurde und jenes, welches die Gesellschaften beinhaltet, welchen nur einigen Beschränkungen auferlegt wurden.

Flugverbote wurden nun mit der jüngsten Maßnahme gegen alle 51 in Indonesien zugelassenen Fluggesellschaften ausgesprochen. Auch für das Frachtunternehmen Volare Aviation Enterprise aus der Ukraine und das Passagierflugunternehmen TAAG Angola Airlines sind die EU-Flughäfen gesperrt. Außerdem wurde die Liste der kirgisischen Luftfahrtunternehmen, die keine Flüge in die EU unternehmen dürfen, überarbeitet.

Für Pakistan International Airlines (PIA) hingegen wurden die Beschränkungen gelockert - diese darf die Flughäfen der EU wieder mit Flugzeugen der Modelle Boeing 747, Boeing 777 und Airbus 310 bedienen. Dies zeigt, dass die schwarze Liste auch als Ansporn für Fluggesellschaften dient, die Sicherheitsvorkehrungen bei ihren Maschinen zu verbessern.

Links:

Aktualisierte schwarze Liste der Fluggesellschaften, welche in der EU nicht fliegen dürfen
Pressemitteilung der Europäischen Kommssion


Bozen, 06.07.2007
Presse-Information



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