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Flugverkehr Fluggesellschaft Club Air darf den Flugverkehr noch nicht wieder aufnehmenIn den letzten Tagen hat die zivile Luftfahrtbehörde ENAC durch zwei Presseaussendungen verlauten lassen, dass die Fluggessellschaft Club Air, deren Lizenz seit Dezember letzten Jahres ausgesetzt ist, bis dato noch nicht ermächtigt wurde, den Flugverkehr wieder aufzunehmen. Die Luftfahrtbehörde ENAC erinnert daran, dass das Verfahren zur Sachverhaltsermittlung, bei welchem erwogen wird, ob die Fluggesellschaft die Bedingungen für die Wiedererlangung der Lizenz erfüllt, noch im Gange ist. Momentan sind weder der Ausgang dieses Verfahrens noch ein Termin für den Abschluss des Verfahrens vorhersehbar. Club Air darf also im Moment keine Tickets für irgendeine ihrer Verbindungen verkaufen und bei eventueller Vermittlungstätigkeit muss sie klar ersichtlich die Fluggesellschaft angeben, die den Flug tatsächlich ausführt. Die ENAC hat der Fluggesellschaft auch eine förmliche Abmahnung erteilt, weiterhin Tickets für Flüge zu verkaufen oder zu bewerben, die nicht gewährleistet werden können. Die ENAC weist im Besonderen darauf hin, dass die Verbindung Crotone-Bergamo (welche von Club Air angeboten wird) bestimmten Auflagen unterworfen ist, da es sich um eine öffentliche Dienstleistung handelt und dass nur Air One, welche den Zuschlag erhalten hat, diese Strecke fliegen darf. Des Weiteren weist die ENAC ausdrücklich darauf hin, dass der Fluggast nicht den üblichen Schutz und die üblichen Rechte genießt, die normalerweise im Falle von Schwierigkeiten bei Flugreisen vorgesehen sind (Alternativflüge, Rückerstattungen oder anderes), da Club Air im Moment nicht als Luftfahrtunternehmen gilt und die Flugtickets ohne die notwendige behördliche Erlaubnis ausgestellt werden. Daher raten wir allen Reisenden sich vor dem Erwerb eines Flugtickets zu informieren, ob die Fluggesellschaft die Lizenz und die Ermächtigung, die Flugtätigkeit wieder aufzunehmen, erhalten hat. Wir erinnern sie daran, dass das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Nummer 0471/980939 Ihnen zur Verfügung steht. Bozen, 21.06.2007 Presse-Information
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