FlugverkehrUmsetzung der Fluggastrechte lässt zu Wünschen übrig
EU-Kommission räumt Mitgliedsstaaten eine Frist von 6 Monaten ein
Mit in Kraft treten der EG-Verordnung 261/2004 im Februar 2005 sollte eigentlich eine neue Ära im Bereich der Fluggastrechte eingeleitet werden. Diese Verordnung legt fest, welche Ersatz- und Rückerstattungsansprüche sowie Betreuungsleistungen einem Flugreisenden in den Mitgliedstaaten im Fall von Überbuchung, Annullierung von Flügen und Verspätungen zustehen. Wie weit es mit der Umsetzung der Verordnung steht, wurde in einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie nachgeprüft.
Im April 2007 hat die EU-Kommission nun einen Bericht über die Umsetzung der Fluggastrechteverordnung vorgelegt. Fazit: Obwohl Flugreisende heute auf dem Papier zweifellos mehr Rechte genießen als vor Einführung der Verordnung, haben die Mitgliedsstaaten noch nicht genug zur effektiven Anwendbarkeit und Durchsetzung beigetragen. Bestimmte Aspekte der Verordnung müssen eindeutiger ausgelegt werden, es muss beispielsweise deutlicher zwischen Verspätungen und Annullierung unterschieden werden, da damit unterschiedliche Rechte verbunden sind. Außerdem müssen die nationalen Aufsichtsstellen gestärkt werden.
Auch die Fluglinien haben bis jetzt ihre Hausaufgaben nur zum Teil gemacht. Oft werden beispielsweise die Reisenden von den Fluglinien nur unzureichend über ihre Rechte informiert, obwohl die Verordnung ausdrücklich eine Informationspflicht vorschreibt.
Die EU-Kommission gibt nun den Mitgliedsstaaten sechs weitere Monate Zeit, um alle notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Durchsetzung der Fluggastverordnung zu ergreifen. Andernfalls wird sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten. Zugleich wird die EU-Kommission in den nächsten sechs Monaten die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsstellen und den Luftfahrtunternehmen intensivieren.
Zusätzlich plant die EU-Kommission eine Informationskampagne direkt vor Ort auf allen europäischen Flughäfen. Auf den Flughäfen sollen künftig Poster aufgehängt werden, welche die Fluggäste auf ihre Rechte hinweisen.
Die EG-Verordnung 261/2004 über die Fluggastrechte können Sie hier nachlesen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum gerne zur Verfügung.
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