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FlugverkehrFluggesellschaft Club Air fliegt wiederWie sicher viele Reisende in schmerzhafter Erinnerung haben, hat im Dezember des Vorjahres die italienische zivile Luftfahrbehörde ENAC die Flüge der Gesellschaft Club Air eingestellt. Sehr viele Reisende waren davon betroffen; ihnen wurde der bereits gebuchte Flug gestrichen und sie waren gezwungen ein neues Ticket einer anderen Fluglinie zu kaufen, um überhaupt verreisen zu können (siehe dazu unsere diesbezügliche Presse-Information vom vorigen Dezember). Vor einigen Tagen hat Club Air auf ihrer Internet Seite www.clubair.it bekannt gegeben, dass ab 16. April 2007 die Fluggesellschaft den Flugverkehr wieder aufnimmt. Außerdem gibt es auf ihrer Homepage Informationen für alle diejenige, die von der Streichung der Flüge Ende letzten Jahres betroffen waren. Die Verbraucher, welche damals ihre Reklamation Club Air vorschriftsmäßig zukommen haben lassen, können den Umtausch ihres noch unbenutzten Tickets einfordern. Was die Verbraucher dafür tun müssen, wird auf der Seite www.clubair.it/default.asp?corpo=ripresa beschrieben. Laut Informationen von Club Air ist es möglich, ein neues Ticket für dieselbe Flugstrecke und auf den Namen desselben Passagier lautend ausgestellt zu bekommen. Dazu ist es notwendig, eine diesbezügliche Anfrage mittels E-Mail an die Adresse commerciale@clubair.it oder mittels Fax an die Nummer +3904586117848 zu senden. Wir raten daher allen Reisenden, die von der Streichung der Club Air-Flüge betroffen waren, die Fluggesellschaft zu kontaktieren und sich dabei an die Anweisungen auf deren Homepage zu halten. Wir erinnern sie außerdem daran, dass das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen unter der Telefonnummer 0471/980939 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr für weitere Informationen zur Verfügung steht. Bozen, 05.04.2007 Presse-Information
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