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Flugverkehr

Die EU-Kommission hat die schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen überarbeitet

Am 5. März 2007 hat die Europäische Kommission zum dritten Mal die schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen überarbeitet. In dieser schwarzen Liste sind jene Fluggesellschaften eingetragen, welche die von der EU vorgesehenen Mindestsicherheitsauflagen nicht erfüllen und für welche folglich ein Flugverbot im europäischen Luftraum besteht.

Die Liste beinhaltet zwei Verzeichnisse: Eines beinhaltet solche Fluggesellschaften, über welche ein totales Flugverbot verhängt wurde, während das zweite Fluggesellschaften betrifft, welchen nur einige Beschränkungen auferlegt wurden.
Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und die vorgenommenen Änderungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; welches unter folgender Adresse abrufbar ist: http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do?ihmlang=de.

Die letzte überarbeitete Liste ist durch eine bedeutende Neuigkeit gekennzeichnet: Zwei Unternehmen wurden erstmals von der Liste genommen, nachdem sie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeführt hatten. Dies zeigt, dass die Liste zwei Aufgaben hat: Einmal die Passagiere vor unsicheren Fluggesellschaften zu schützen, da diese im europäischen Flugraum nicht zirkulieren dürfen; zum zweiten stellt die Liste auch einen wichtigen Ansporn für Fluggesellschaften dar, welche von der Liste gestrichen werden wollen und dafür die Sicherheitsvorkehrungen ihrer Maschinen verbessern müssen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedsstaaten nur Kontrollen an jenen Fluggesellschaften vornehmen können, welche von einem europäischen Flughafen starten oder dort landen. Allerdings handelt es sich bei den Kontrollen lediglich um Stichproben; folglich bedeutet die Tatsache, dass eine Fluggesellschaft nicht auf der schwarzen Liste steht, nicht automatisch, dass sie die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt.

Die aktualisierte schwarze Liste der Fluggesellschaften, welche in der EU nicht fliegen dürfen, ist unter folgender Adresse einsehbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf.


Bozen, 20.03.2007
Presse-Information



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