Club Air:
Luftfahrtbehörde ENAC stellt Flüge einDie nationale Luftfahrtbehörde ENAC (Ente Nazionale Aviazione Civile) hat ab Mitternacht des 12. Dezembers die Fluglizenz der Fluglinie Club Air aufgehoben. Dies geschah aufgrund der fortdauernden organisatorischen und finanziellen Probleme, welche es der Gesellschaft unmöglich machten, gemäß den Sicherheitsstandards im Flugverkehr zu arbeiten.
Um den Passagieren aus der misslichen Lage zu helfen, die eine solche Maßnahme mit sich bringt, hat das ENAC die anderen Fluglinien aufgefordert, den „sitzengebliebenen“ Club Air-Passagieren vergünstigte Tickets anzubieten. Insbesondere My Air und Alpi Eagles haben sich dazu bereit erklärt. Wir möchten daran erinnern, dass die Club Air vorwiegend Flughäfen in Rumänien und Moldawien anflog.
Was können die betroffenen VerbraucherInnen unternehmen?
Es ist klar, dass diese Ereignisse eine Menge Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten mit sich bringen, vor allem für all jene, die über die Weihnachtsfeiertage nach Hause reisen wollten. Man sollte auf jeden Fall versuchen, sich den Preis für das nicht genützte Ticket und die entstandenen Zusatzkosten ersetzen zu lassen.
Das EVZ rät, der Gesellschaft einen eingeschriebenen Brief mit Rückantwort zu senden, und den gezahlten Preis sowie die entstandenen Zusatzkosten (z.B. die Preisdifferenz auf das neue Ticket) zurückfordern. Außerdem ist es notwendig, die Originale aller Belege sorgfältigst aufzubewahren. Eine Vorlage für ein solches Schreiben finden Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums.
Für weitere Informationen und Ratschläge steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Bozen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0471/980939, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr.
Presse-Information
Bozen, 15.12.2006
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