Bericht zum Flugtransport –
eine Bilanz der Europäischen Verbraucherzentren33% der Beschwerden abgelehnt oder ignoriertDas Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat seinen ersten Bericht über die Situation des Flugtransportes in Europa veröffentlicht; dieser ist das Ergebnis einer Analyse der Informationsanfragen und der Beschwerden, welche die Europäischen Verbraucherzentren im Jahr 2005 erreicht haben.
Das Projekt wurde von den Zentren in England und Irland koordiniert und entstand aufgrund der großen Schwierigkeiten, auf welche die Zentren beim Versuch, die Beschwerden der Passagiere positiv zu lösen, stießen. Ziel des Projektes war, die Natur der Beschwerden zu analysieren, um eventuelle Gesetzeslücken festzustellen ebenso wie die mögliche Notwendigkeit, geltende Normen, die unterschiedlichen Interpretationen zuviel Raum lassen, zu vereinfachen.
Die gesammelten Daten zeigen, dass das Netzwerk von mehr als 2.700 Konsumenten kontaktiert wurde, welche sich mit Fragen oder Beschwerden zum Flugverkehr an die Europäischen Verbraucherzentren der jeweiligen Länder wandten; im Einzelnen waren es 1.195 Informationsanfragen und 1.521 Beschwerden.
Die Hitliste der Beschwerden wird angeführt von verlorenem, beschädigtem und verspätetem Gepäck (24%), gefolgt von Flugverspätungen (23%) und Flugannullierungen (22%). Der größte Teil der von Beschwerden betroffenen Fluglinien hat seinen Sitz in Irland (17%) oder im Vereinigten Königreich (16%), gefolgt von Italien (13%) und Spanien (11%), während die meisten Beschwerden von spanischen Konsumenten (18%) stammten, gefolgt von deutschen (13%), britischen (13%) und schwedischen Verbrauchern (12%).
Das Ergebnis der Beschwerden ist für viele Konsumenten leider immer noch unbefriedigend; ein Drittel der Fälle blieb ungelöst, auch wenn der Konsument ein Anrecht auf Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen hatte. Die Hauptgründe dafür sind die sog. „außergewöhnlichen Umstände“, für die das Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichszahlungen leisten muss (9%), sowie eine fehlende Antwort von Seiten der Fluglinie (7%).
Von den restlichen Fällen endeten nur 28% positiv; von 27% ist der Ausgang unbekannt und in 12% der Fälle wurden die Reklamationsfristen nicht eingehalten oder es gab keinen gültigen Reklamationsgrund. Nur in 8 von 27 Ländern, die Teil des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren sind, gibt es ein Organ zur außergerichtlichen Streitbeilegung, an welches Verbraucher ihre Beschwerden im Flugverkehrsektor richten können.
Das Ergebnis dieser Analyse ist leider nicht sehr befriedigend und macht die Notwendigkeit deutlich, die derzeitige Situation zu verbessern, in welcher der Verbraucher häufig mit der Schwierigkeit konfrontiert wird, seine Rechte durchzusetzen. Der Bericht endet daher mit einigen Empfehlungen und Änderungsvorschlägen der geltenden Bestimmungen zum Schutz der Rechte der Passagiere sowie mit dem Wunsch einer größeren Kontrolle und Intervention durch die zuständigen Organe.
Presse-Information
Bozen, 06.12.2006
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