Flugtransport:
Annullierung von Flugverbindungen nach SardinienDer Flugverkehr sorgt erneut für Schlagzeilen, leider erneut aufgrund von Unannehmlichkeiten, die Verbraucher erdulden müssen. Im Streit zwischen der italienischen zivilen Luftfahrtsbehörde (Ente Nazionale per l’Aviazione Civile - ENAC) und den „low cost“ Fluggesellschaften Ryanair und Easyjet sind letztendlich die Passagiere die Leidtragenden.
Am vergangenen 2. Mai hat Ryanair, daran gehindert die Strecke Rom-Alghero zu fliegen, die Zivilluftfahrtbehörde ENAC beschuldigt, plötzlich Flüge annulliert zu haben, sodass Ryanair gezwungen war, die Passagiere, die regulär gebucht hatten, am Boden zu lassen. Diese Fluggesellschaft ist nicht die einzige, die der ENAC vorwirft, mit einer nicht korrekten Anwendung der Regeln Konkurrenz zu verhindern. Auch Easyjet behauptet, die Luftfahrtbehörde würde italienische und europäische Gesetze verletzen. Aus diesem Grund haben beide Fluggesellschaften vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Latium (TAR Lazio) eingereicht.
Die ENAC wiederum behauptet, die Fluggesellschaften hätten seit mehr als einem Jahr gewusst, dass sie mit Inkrafttreten der Regelung, die erwartungsgemäß im Mai 2006 vonstatten ging, nicht mehr Flugverbindungen nach Sardinien anbieten dürfen. Laut ENAC hätten die Fluggesellschaften nicht weiterhin ihre Flugtickets verkaufen dürfen und dafür sorgen müssen, dass die Passagiere über die Unmöglichkeit der Durchführung der Flüge informiert werden.
Die Verbindung mit den italienischen Inseln sind durch ein um 2001 erlassenes Dekret geregelt, das vorsieht, dass die interessierten Fluggesellschaften an einem Wettbewerb teilnehmen und das ganze Jahr über gewisse Fahrpläne und Tarife garantieren müssen. Die Einreichfrist für diesen Wettbewerb war am 24. April abgelaufen. Letztendlich haben AirOne und Meridiana den Zubringerdienst zu den Inseln zugesichert bekommen; während Alitalia, zum Beispiel, die Bewerbung verspätet eingereicht hat. Die beiden „low cost“ Gesellschaften Ryanair und Easyjet hingegen haben an dem Wettbewerb nicht teilgenommen aber trotz einer Abmahnung von Seiten der ENAC weiterhin Flugtickets für die untersagte Strecke verkauft.
Die italienische Luftfahrtsbehörde ENAC hat die zwei ermächtigten Fluggesellschaften daraufhin dazu aufgefordert, zusätzliche Flüge anzubieten um jenen Passagieren, die im Besitz eines Tickets einer nicht zugelassenen Fluggesellschaft sind, gerecht zu werden.
Während eine endgültige Lösung der Lage erwartet wird, weist das EVZ auf die Verordnung 261/04 EU hin, welche den Reisenden gerade in Fällen von Flugstreichungen, Overbooking und großen Verspätungen schützt und somit in den soeben geschilderten Situationen in Anspruch genommen werden kann.
Verordnung 261/04 EU
Für all jene, die keine Möglichkeit hatten, einen Ersatzflug zu ergattern und somit von der Situation direkt betroffen waren, verweisen wir auf Musterbriefe, die unter
www.provinz.bz.it/verbraucherberatung
abfragbar sind.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter Tel. 0471 980939 täglich von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Presse-Information, 07.06.2006
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