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Flugverkehr 2005:Luftfahrtsbehörde ENAC und EVZ Bozen ziehen BilanzNach den Weihnachts-Feiertagen haben sich die Führungsspitzen der italienische Luftfahrtsbehörde ENAC und die Vertreter der Luftfahrtunternehmen getroffen, um die Situation des Luftverkehrs zu überprüfen und die Mängel der Dienstleistungen während der Weihnachtszeit aufzuzeigen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Beachtung der „Charta der Rechte der Passagiere“ (www.enac-italia.it/documents/cp/cartadirittipasseggero.asp) und auf die Einhaltung der Qualitätsstandards der Serviceleistungen gelegt.Die von Behörde und Unternehmen gezogene Bilanz zeigt auf, dass vor allem Flugstreichungen und Verspätungen – die meist auf technische Defekte oder Wetterbedingungen zurückgeführt werden - zu großen Unannehmlichkeiten für die VerbraucherInnen geführt haben; zusätzlich trugen auch mangelnde Starterlaubnis-Erteilungen, lange Wartezeiten am Check-In und fehlende Information und Assistenz an die Fluggäste zu Missständen bei. Doch die Reklamationen beschränken sich nicht lediglich auf die Weihnachtszeit; das beweisen die 2896 Meldungen, die bei dem von der italienischen Luftfahrtsbehörde ENAC für die Charta der Rechte der Fluggäste eingerichteten Büro eingegangen sind. Auch das Europäische Verbraucherzentrum ist bei der Durchsicht der im Jahre 2005 eingegangenen Anfragen zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen: 218 VerbraucherInnen suchten Rat und Hilfe in Sachen Flugrecht. Die „Spitzenreiter“ unter den Anfragen waren dabei Informationen und Interventionen rund ums Gepäck (Verlust, Verspätung und Beschädigung), Überbuchung, Flugstreichungen und wesentliche Verspätungen. Besonders schwierig und mühselig gestaltete sich die Kontaktaufnahme zu den betreffenden Fluggesellschaften, und das Warten auf eine Rückmeldung wurde nicht selten zur Geduldsprobe. In den letzten Jahren wurde eine Vielfalt von Normen in Sachen Flugrechten von Passagieren erlassen: wir erinnern an die letztes Jahr in Kraft getretene EU-Verordnung 261/04, welche Schadenersatz sowie Ersatz- und Serviceleistungen im Falle von Überbuchung, Streichung oder großer Verspätung von Flügen regelt, genauso wie die EU-Verordnung 889/02, die sich vor allem mit der Verantwortung des Flugunternehmens gegenüber dem Passagier und dessen Gepäck auseinandersetzt. Eine zusätzliche Information für die Flugreisenden ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte „Schwarzen Liste“ der Fluggesellschaften; in dieser sollen ab März 2006 jene Flugunternehmen genannt werden, die den Luftraum der EU aus Sicherheitsgründen nicht überfliegen dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass diese „Schwarze Liste“ zusammen mit den anderen neuen Regelungen im Luftverkehr die Rechte des fliegenden Verbrauchers stärkt und festigt. Presse-Information Bozen, 14.02.2006
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