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Duo meldet Konkurs an!!Wie uns das britische EVZ Euroconsumer aus Wolverhampton berichtet, ist die Nachricht vom Konkurs des britischen Luftfahrtunternehmens DUO nunmehr offiziell. Konsumenten, die gegenüber Duo eine Forderung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung offen haben, können versuchen, ihre Ansprüche im Konkursverfahren geltend zu machen. Es reicht ein formloser Antrag, in welchem in Kopie der Beweis der Forderung (Abschnitt des Cheque, Flugticket, Überweisungsbestätigung) beigelegt wird, an die unten angegebenen Konkursverwalter: Andrew Peters Deloitte & Touche 201 Deansgate Manchester M60 2AT William Dawsom 201 Deansgate Manchester M60 2AT Zwar erscheint eine Auszahlung des erlittenen Schadens eher unwahrscheinlich, da erst alle Vorzugsgläubiger (z.B. Angestellte des Unternehmens) befriedigt werden müssen, dennoch sollte man den Antrag stellen. Sollte der Duo-Flug jedoch Teil eines Reisepaketes sein, so können sich die VerbraucherInnen über den Reiseveranstalter oder das Reisebüro an den nationalen Fond für Insolvenzfälle bei Pauschalreisen wenden. Wer hingegen bei Buchung der Reise eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hatte, sollte in den Bedingungen der Police nachschauen, ob der Insolvenzfall als Schadensfall vorgesehen ist. Für weitere Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum, 0471-980939, info@euroconsumatori.org. Bozen, den 13.5.2004
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