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GewährleistungWas kann ich tun, wenn ich einen Videorekorder gekauft habe, und nach 2 Monaten funktioniert das gute Stück nicht mehr, obwohl ich mich strikt an die Gebrauchsanweisung gehalten und das Gerät ordnungsmäßig benutzt habe? In allen EU Ländern haftet der Verkäufer mindestens 2 Jahre lang für Mängel an der Ware, in einigen Staaten sogar länger. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf (in einigen EU Ländern ist diese Frist länger) wird vermutet, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Erhalts vorhanden war, und der Verkäufer muss die Ware reparieren oder umtauschen. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten auf, obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und nicht durch unrechtmäßigen Gebrauch oder falsches Benutzen entstanden ist. Der Mangel muss dem Verkäufer nach italienischem Recht innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung mitgeteilt werden. Da jedoch andere EU Staaten kürzere Fristen vorsehen, wenn nicht gar die Meldung „unverzüglich“ erfolgen muss, sollten Sie den Mangel immer gleich mittels eingeschriebenem Brief mit Rückantwort dem Verkäufer anzeigen. Normale Abnützungserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verkäufer hat bei einer mangelhaften Ware die Möglichkeit, diese zu reparieren oder umzutauschen. Erst wenn dies nicht möglich ist, oder der Umtausch oder die Reparatur für den Verbraucher beträchtliche Unannehmlichkeiten bedeuten würde, kann er die Auflösung des Vertrages und Rückerstattung des bezahlten Preises verlangen oder, wenn der Mangel sehr gering ist, eine Preisreduzierung erwirken. Nicht zu verwechseln ist die Gewährleistung mit der vertraglichen Garantie, bei welcher der Garantiegeber (meistens der Hersteller) den Inhalt und Umfang seiner Haftung im Rahmen der vertraglichen Garantie selbst bestimmt. Die Gewährleistung ist mindestens 2 Jahre lang gegeben, auch wenn die vertragliche Garantie z.B. auf ein Jahr beschränkt war.Gebrauchte Sachen: Kauft man bei einem Unternehmen gebrauchte Ware ein, kann es nach italienischem Recht die Gewährleistung höchstens auf ein 1 Jahr verkürzen. Nach Rechtslage anderer EU Staaten wird manchmal auch eine Gewährleistungshaftung für den Verkauf von Privat zu Privat vorgesehen, kann jedoch aber im Vertrag ausgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Europäischen Verbraucherzentrum. Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004
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