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Rücktrittsrecht


Bei Bestellungen im Internet und bei allen anderen Fernabsatzverträgen steht den KonsumentInnen ein Rücktrittsrecht zu. Die VerbraucherInnen können ihre Bestellung innerhalb von 10 Arbeitstagen (je nach Land bis zu 14 Tage) ab Erhalt der Ware widerrufen. Wenn der Konsument nicht über das Rücktrittsrecht vom Verkäufer informiert worden ist, verlängert sich diese Frist auf 3 Monate ab Erhalt der Ware.

Innerhalb des Zeitraumes von 10 Tagen bzw. 3 Monaten kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, ohne irgendeine Pönale zu erleiden. Der Rücktritt muss mit eingeschriebenem Brief mit Rückantwort dem Lieferanten mitgeteilt werden.
Wird der Rücktritt mittels Fax dem Lieferanten zugeschickt, muss er innerhalb von 48 Stunden nach Verschicken des Fax mit Einschreiben bestätigt werden.
Die Rücksendung der Ware bedeutet nicht automatisch einen gültigen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn diese Möglichkeit wurde von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.

Die Ware ist auf Kosten der KonsumentInnen an den Lieferanten zurückzugeben, wenn dies so vereinbart worden ist. Ansonsten muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen.

Der Lieferant muss die bezahlte Summe innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung an die KonsumentInnen zurückerstatten.

Das Rücktrittsrecht ist vom Gesetz in folgenden Fällen ausgeschlossen, es sei denn der Webshop gewährt es ausdrücklich trotzdem:

  • beim Kauf/Verkauf von eigens für die KonsumentInnen angefertigten oder persönlich gestalteten Gegenstände;
  • bei verderblichen oder sich schnell verändernden Güter;
  • bei versiegelten Audio-, Video- oder Softwaregeräten, welche von den KonsumentInnen geöffnet worden sind;
  • beim Kauf von Zeitungen und Zeitschriften;
  • bei Wetteinsätzen und Lotterien;
  • bei Dienstleistungen, welche vor dem Ablauf der Rücktrittsfrist mit dem Einverständnis der KonsumentInnen schon durchgeführt worden sind

Vorsicht: Bei Finanzdienstleistungen und Versicherungsverträgen gelten andere Rücktrittsbedingungen und –Modalitäten!

Ebenfalls kein Rücktrittsrecht besteht bei Buchungen von Flügen, Bahnreisen, Pauschalreisen, Ferienhäusern und Unterkünften, sowie bei Verträgen, welche Lebensmittel, Getränke zum Gegenstand haben. So kann z.B. eine Bestellung von Pizzas oder Shushi nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Aufgepasst! Das Fernabsatzgesetz und somit auch das Rücktrittsrecht gilt nur bei Vertragen zwischen einem Privaten und einem Unternehmen. Verträge von Privat zu Privat oder zu rein gewerblichen Zwecken unterliegen grundsätzlich nicht dem Fernabsatzgesetz.

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Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



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