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Besondere Zahlungsarten: Treuhandservice und Prepaid-Karten


a) Treuhandservice:

Allen KonsumentInnen, welche sehr kostspielige Artikel oder teure Dienstleistungen erwerben wollen, wird geraten einen Treuhandservice in Anspruch zu nehmen.
Das System funktioniert folgendermaßen:

  1. Der Treuhandservice tritt im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer als Treuhänder (unabhängiger Dritter) auf.
  2. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf ein Treuhand-Konto.
  3. Der Treuhänder meldet dem Verkäufer den Geldeingang.
  4. Der Treuhänder leitet das Geld erst an den Verkäufer weiter, wenn der Käufer die Ware erhalten und keine Mängel geltend gemacht hat. Das erhöht die Sicherheit des Käufers.
  5. Der Treuhand-Service dient gleichzeitig auch der Sicherheit des Verkäufers, da er bereits vor Versand der Ware erfährt, dass das Geld tatsächlich beim Treuhandservice eingezahlt wurde.

Durch diese Zahlungsart haben Sie die Möglichkeit, sich vor Betrügern und Falschlieferung zu schützen, da der bezahlte Betrag für die Ware bis zum Erhalt der Ware in Verwahrung bleibt, und es besteht noch dazu die Möglichkeit, die Ware bei Erhalt auf Mängel hin zu prüfen und erst anschließend die Überweisung an den Verkäufer zu beauftragen.

Die Kosten für den Treuhandservice hängen vom zu überweisenden Betrag ab. Der Treuhandbetrag ist die Gesamtsumme, die vom Käufer bezahlt werden muss. Sie beinhaltet den Kaufpreis, sämtliche vereinbarte Kosten (wie z.B. Versand oder Verpackung) sowie die Treuhandgebühr.

Achtung: Wenn Ihnen der Anbieter einen wenig bekannten Treuhandservice vorschlägt, überprüfen Sie die Existenz dieses Services und schlagen Sie bei Unsicherheit ein anderes Treuhandunternehmen vor.

b) Prepaid-Karten:

Prepaid-Karten sind Karten, ähnlich wie Telefonkarten, welche man in Höhe eines bestimmten Einkaufswertes erstehen kann. Mit Hilfe dieser Karten kann man im Internet einkaufen. Hierfür gibt man bei der Bestellung als Bezahlmöglichkeit den Namen der Karte ein. Mit einem PIN-Code und einem Passwort kann man die Bezahlung tätigen. Der Betrag wird daraufhin vom Kartenguthaben abgebucht.

Der Vorteil gegenüber den Kreditkarten liegt darin, dass der Missbrauch mit Sicherheit auf die Höhe des auf der Karte vorhandenen Einkaufwertes beschränkt ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, Karten mit einem geringen Einkaufswert zu kaufen (z.B. Paysafecard).
Vorsicht: in Italien hat es schon Prepaid-Karten gegeben, die sich als Betrug herausgestellt haben, deshalb: anfangs Karten mit kleinen Summen kaufen und solche bevorzugen, die mit renommierten Banken zusammenarbeiten!

c) Elektronische Geldbörsen oder PAN-Nummern:

Nicht immer ist es leicht, betrügerischen Internetanbietern rechtzeitig auf die Schliche zu kommen. Um so gravierender ist es natürlich, wenn wir im guten Glauben unsere Kreditkartendaten angegeben haben: zum Unterschied einer Überweisung, wo wir den Betrag festlegen können, belastet der Webshop direkt unser Konto. Im Betrugsfall können somit schnell hohe Summen verschwinden.

Um dies zu verhindern, haben viele Banken und Kreditkartenunternehmen Systeme entwickelt, mittels derer der Webverbraucher zwar mit seiner Kreditkarte zahlt, der Webshop aber nicht die Daten der Kreditkarte zu sehen bekommt. Dies ist dadurch möglich, weil bei jedem Online-Einkauf durch die Bank eine eigene PAN-Nummer erzeugt wird, die keinen Hinweis auf die eigentlichen Kartendaten gibt. Da die PAN-Nummer für jeden Internetkauf neu generiert wird, kann ein betrügerischer Webshop höchstens nur den angegeben Preis der Ware kassieren.

Besonders zu empfehlen sind natürlich solche Systeme, die den Online Einkauf nicht nur auf mit der Bank konventionierten Webshops ermöglichen, sondern bei jedem virtuellen Kauf genützt werden können (z.B. Bankpass Web).

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Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



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