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United Kingdom

Vereinigtes Königreich

Mangelhafte Ware?

Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde vom Vereinigten Königreich umgesetzt.

Alle Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Vereinigten Königreich ein Recht auf eine Mindestgarantie von 6 Jahren (in Schottland von 5 Jahren) auf Produkte.
Innerhalb der ersten sechs Monate wird von jedem auftretenden Mangel angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es den KonsumentInnen zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.
Innerhalb der ersten 2 Jahre steht den VerbraucherInnen das Recht zu, dass Mängel an von ihnen erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst können die VerbraucherInnen vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für die VerbraucherInnen erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den die VerbraucherInnen das Verbrauchsgut benötigen, zu berücksichtigen sind.
Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, können die VerbraucherInnen eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen.
Außerdem sollte beachtet werden, dass die VerbraucherInnen auch nach diesem zweijährigen Zeitraum gegen fehlerhafte Produkte für weitere vier Jahre (in Schottland weitere drei Jahre) geschützt sind, aber nur wenn sie eine dementsprechende Lebenserwartung der Ware beweisen können. Dazu kommt, dass eventuelle Abnützungserscheinungen eine Beteiligung des Konsumenten an den Reparatur- oder Umtauschkosten bedeuten können.

Der Verbraucher kann Waren unter Umständen "ablehnen" und die Rückerstattung des vollen Preises verlangen, sofern dies schnell genug angemerkt wird und die Waren noch nicht in Gebrauch waren.

Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Umtausch der Ware

Sofern die Ware nicht fehlerhaft ist, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Ein Umtausch liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen.

Preisauszeichnung

Die englische Währung ist Pfund Sterling, £.
Preisschilder müssen bei allen Waren, die an private Verbraucher verkauft werden sollen, klar den Verkaufspreis anzeigen, wobei in diesem Preis die MwSt. enthalten sein muss. Zusatzgebühren müssen ebenfalls angeführt werden. Preise müssen nicht einzeln auf den Waren angegeben werden, es sollte jedoch dem Verbraucher leicht möglich sein, die Waren zu identifizieren, für welche ein bestimmter Preis gilt.
Der Verbraucher kann nicht darauf bestehen, das Produkt zu dem gleichen wie auf dem Preisschild angegebenen Preis zu erwerben. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen.
Der Händler ist nicht verpflichtet, dem Verbraucher eine Quittung auszustellen.

Steuern

Für die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Großbritannien eine Mehrwertsteuer von 17,5 % (value added tax, VAT) verrechnet.
Die MwSt. auf Versorgung mit Treibstoff und Energie (Gas, Strom, feste Brennstoffe, Heizöl) beträgt 12 %.
Manche Waren und Dienstleistungen, beispielsweise Kinderbekleidung, sind mehrwertsteuerfrei.

Zahlungsmittel

Die meistverbreiteten Zahlungsmittel sind Bargeld, Kredit- und Maestrokarten sowie Schecks. Bei Zahlung mittels Kreditkarten muss der Verbraucher keinen Ausweis vorlegen.

Schlussverkauf

Ein Schlussverkauf kann in Großbritannien jederzeit stattfinden.

Öffnungszeiten

Übliche Öffnungszeiten der Geschäfte:

Montag bis Samstag: 09:00 / 09:30 - 17:30 / 18:00
Sonntag: 10:00 / 10:30 – 16:00 / 16:30
In großen Städten schließen die Geschäfte Mittags nicht.

Übliche Öffnungszeiten der Banken und Postämter:

Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00
Samstag: 9:00 – 12:00
Sonntag: geschlossen

Pfand

Es existiert kein Pfand-Schema für Flaschen, Dosen oder Kunststofftaschen.

Zusätzliche Informationsquellen

Weitere Informationen sind auf folgenden offiziellen Websites für Reisen und Tourismus erhältlich:

www.visitengland.com
www.visitscotland.com
www.wales-tourist-board.com

Stand: August 2004



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