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SchwedenMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Schweden umgesetzt.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Schweden kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 3 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es den Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Umtausch der WareDer Verbraucher hat keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Ein Umtausch liegt im Ermessen des Händlers. Der Verbraucher sollte nach "öppet köp" – in etwa "Kauf nach Zustimmung" – fragen, um sich die Möglichkeit der Warenrückgabe zu sichern.PreisauszeichnungDie schwedische Währung ist die Krone (SEK).Der Preis soll dem Verbraucher gegenüber direkt angegeben werden, beispielsweise in Schaufenstern, Geschäften und in Postwurfsendungen. Ein Preisschild stellt kein gesetzlich bindendes Angebot nach dem Schuldrecht dar. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen. Alle dem Verbraucher gegenüber angegebenen Preise müssen die MwSt. enthalten. Der Händler ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Quittung auszustellen. SteuernFür die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Schweden eine Mehrwertsteuer von 25 % (mervärdeskatt, moms) verrechnet.Der MwSt.-Satz auf Tourismus-Dienstleistungen und Nahrungsmittel beträgt 12 %. Der MwSt.-Satz auf Bücher und Veröffentlichungen, Luft- und Bahnreisen beträgt 6 %. ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Schweden sind Bargeld, Maestro- und Kreditkarten. Bei Zahlung mittels Kreditkarten muss der Verbraucher einen Ausweis vorlegen.SchlussverkaufEs gibt keine regulären Schlussverkaufszeiten in Schweden.ÖffnungszeitenÜbliche Öffnungszeiten der Geschäfte:Montag bis Freitag: 10:00 - 18:00Samstag: 10:00 - 1400 Sonntag: geschlossen Manche Geschäfte sehen längere Öffnungszeiten vor und sind auch Sonntags geöffnet. Übliche Öffnungszeiten der Banken:Montag bis Freitag: 10:00 - 15:00Donnerstag: 10:00:00 -18:00 (nicht alle) Samstag und Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Postämter:Montag bis Freitag: 10:00 - 18:00.Samstag und Sonntag: geschlossen. PfandBei den meisten Flaschen wird ein Pfand verrechnet. Auf Dosen wird ebenfalls ein Pfand erhoben. Bei Kunststofftaschen wird dagegen kein Pfand und keine Steuer verrechnet.Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf folgender offiziellen Website für Reisen und Tourismus erhältlich:http://www.visit-sweden.com/gb/FrontPage.asp Stand: April 2005
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