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PortugalMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Portugal umgesetzt.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Portugal kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb dieses Zeitraums wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, ausgenommen in den Fällen, in denen es wegen der Beschaffenheit des Produktes oder wegen der Art des Mangels ausgeschlossen werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Umtausch der WareSofern eine Ware nicht fehlerhaft ist, hat der Verbraucher kein gesetzlich verbrieftes Recht auf Warenumtausch. Dies liegt im Ermessen des Händlers. In modernen Geschäften ist der Umtausch gängige Praxis, obgleich der Käufer im Voraus über diese Möglichkeit und über den nötigen Nachweis, sollte er sich zu einem Umtausch entscheiden (z.B. eine Quittung), informiert werden muss.PreisauszeichnungDie portugiesische Währung ist der Euro.Die Preise müssen sicht- und lesbar und auf Schildern, Etiketten oder Listen erkennbar sein. Der Verbraucher kann darauf bestehen, die Ware zum auf dem Preisschild ausgewiesenen Preis zu erhalten. Sollte dieser sich weigern, existieren allerdings keine Möglichkeiten, Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen. Die MwSt. muss im Preis inbegriffen sein. Der Händler muss dem Käufer eine Rechnung ausstellen. SteuernAuf die meisten Waren wird in Portugal eine Mehrwertsteuer (Imposto sobre o Valor Acrescentado - IVA) von 19 % aufgerechnet.Auf Madeira und den Azoren beträgt die MwSt. 13 %. Die MwSt. auf bestimmte Produkte wie Brot, Bücher, Zeitschriften und einige Medikamente beträgt 5 oder 12 %. ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Portugal sind Bargeld, Kreditkarte und Kundenkarte. Bei der Bezahlung relativ teurer Waren mit Kreditkarte müssen Käufer unter Umständen ihren Personalausweis vorzeigen.SchlussverkaufIn Portugal gibt es zwei Schlussverkaufszeiten.Winterschlussverkauf: 07. Januar – 28. Februar. Sommerschlussverkauf: 07. August – 30. September. Es kommt aber häufig vor, dass Geschäfte auch außerhalb dieser Zeiten Preisreduzierungen vornehmen. ÖffnungszeitenÜbliche Öffnungszeiten der Geschäfte:Montag – Freitag: 09:00 – 13.00 & 15:00 – 19:00Samstag: 09:00 / 10:00 – 13:00 Die Einkaufszentren sind jeden Tag, auch sonntags, durchgehend von 10:00 bis 23:00 /24:00 geöffnet. Übliche Öffnungszeiten der Banken:Montag – Freitag: 08:30 – 15:00Samstag & Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Postämter:Montag – Freitag: 09:00 – 18:00Samstag & Sonntag: geschlossen Die Postämter in den Flughäfen von Lissabon Porto und Faro sind auch samstags geöffnet. PfandEs gibt keinen Pfand auf Dosen oder Plastikbeutel. In Supermärkten könnte es Pfand auf manche Arten von Flaschen geben.Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf folgender offiziellen Website für Reisen und Tourismus erhältlich:http://www.dgturismo.pt Touristen-Telefon: 800 296 296 (gebührenfrei). Stand: August 2004
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