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ÖsterreichMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Österreich umgesetzt. Die Vorschriften finden Anwendung auf Verträge zwischen allen Arten von Vertragsparteien. Unternehmen können Verbraucherrechte weder verkürzen noch einschränken.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Österreich kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es den Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Umtausch der WareWenn kein Produktmangel vorliegt, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Dies liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen und sich eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung geben zu lassen, z.B. als Vermerk auf dem Kaufbeleg.PreisauszeichnungDer Währung in Österreich ist der Euro.Der Preis muss auf der Ware angebracht sein, die Kosten je Ware / Einheit (also Liter, Kilogramm, etc.) müssen klar ersichtlich sein. Gemäß dem österreichischen Schuldrecht stellt ein Preisschild kein gesetzliches Angebot dar. Daher kann der Verbraucher nicht darauf bestehen, ein Produkt zu dem auf dem Preisschild ausgewiesenen Preis zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen. Allerdings: Sollte der Händler die Ware nicht zum angegebenen Preis verkaufen, würde dies einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bedeuten – der durch die Behörden verfolgt werden kann. Preise müssen die Mehrwertsteuer und etwaige Gebühren enthalten (Bruttopreis). Der Händler ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Quittung auszustellen. SteuernAuf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Österreich eine Mehrwertsteuer von 20% (Umsatzsteuer, USt. bzw. Mehrwertsteuer, MwSt.) erhoben.Der MwSt.-Satz auf Nahrungsmittel, Bücher, Tiere, Pflanzen, Kunst, usw. beträgt in Österreich 10 %. ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Österreich sind Bargeld, Maestro- und Kreditkarten (die meisten Geschäfte setzten allerdings ein Limit ein Limit bei etwa 400,00 Euro). Bei Zahlung mit Kreditkarte muss der Verbraucher seinen Ausweis nicht vorlegen.SchlussverkaufEs gibt keine festgelegten Schlussverkaufszeiten.ÖffnungszeitenDie Öffnungszeiten variieren je nach Bundesland.Generell sind Geschäfte wie folgt geöffnet:Montag bis Freitag: 09:00 - 19:00Samstag: 09:00 - 12:00 (kleinere Geschäfte) sowie 09:00 - 17:00 (größere Geschäfte) Sonntag: geschlossen Generell sind Banken wie folgt geöffnet:Montag bis Freitag: 08:00 - 15:00Donnerstag: 08:00 - 17:30 Samstag und Sonntag: geschlossen Generell sind Postämter wie folgt geöffnet:Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00Samstag: 08:00 - 12:00 (große Postämter) PfandBei manchen Flaschen wird Pfand verrechnet.Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf folgenden offiziellen Websites für Reisen und Tourismus erhältlich:http://www.austria-tourism.at/ http://info.austria.at/ http://www.urlaub.at/info/informationen.php3 http://info.wien.at/ Österreichische Gesetzesdatenbank: http://www.ris.bka.gv.at/englische-rv/ Stand: August 2004
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