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Italien

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Mangelhafte Ware?

Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Italien umgesetzt.

Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Italien kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.
Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind.
Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen.

Im Falle der Vertragsauflösung ist der Verbraucher nicht verpflichtet, eine Gutschrift zu akzeptieren. Sollte der Verbraucher eine Gutschrift annehmen, dann muss er deren Ablaufdatum im Auge behalten. Sollte kein Ablaufdatum angegeben sein, ist die Gutschrift theoretisch für zehn Jahre gültig.

Man sollte die gesetzliche Garantie nicht mit der vertraglichen verwechseln, bei welcher der Garantiegeber (normalerweise der Hersteller) den Umfang und das Ausmaß der Haftung innerhalb der Grenzen der vertraglichen Garantie festlegt. Die vertragliche Garantie beschränkt keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Gebrauchte Artikel oder Second-Hand-Artikel: die Garantie für Second-Hand-Artikel kann vertraglich höchstens auf ein Jahr verkürzt werden.

Umtausch der Ware

Wenn kein Produktmangel vorliegt, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Dies liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen und sich eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung geben zu lassen, z.B. als Vermerk auf dem Kaufbeleg.

Preisauszeichnung

Die italienische Währung ist der Euro.
Die Preise müssen in den Schaufenstern sichtbar sein, bei Waren im Geschäft müssen die Preise auf dem Preisschild angegeben sein. Der angezeigte Preis ist für den Verkäufer bindend. Allerdings gibt es noch Geschäfte, die auf eine offensichtliche Preisauszeichnung der Waren verzichten. Vor dem Kauf empfiehlt es sich nachzufragen, um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.
Die italienische Mehrwertsteuer ist normalerweise in dem am Preisschild angegebenen Preis enthalten. Dem Verbraucher wird angeraten, die Quittung als Nachweis des Kaufdatums im Garantiefall oder für etwaigen Umtausch aufzubewahren.

Steuern

Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Italien eine Mehrwertsteuer von 20 % (imposta sul valore aggiunto, IVA) erhoben.
Der MwSt.-Satz auf Nahrungsmittel beträgt 10 %.
Der MwSt.-Satz auf Brot beträgt 4 %.

Zahlungsmittel

Die meistverbreiteten Zahlungsmittel in Italien sind Bargeld, Kredit- und Maestrokarten. Die Kreditkarten AmerexCo und Diners gehören zu den weniger bekannten. Reiseschecks werden beinahe überall akzeptiert. In vielen Geschäften kann man sogar mit der EC-Karte bezahlen.

Schlussverkauf

Es gibt in Italien zwei festgelegte Schlussverkaufszeiten – den Winter- und den Sommerschlussverkauf. Die Termine und Dauer werden von den Handelskammern vor Ort festgelegt.

Öffnungszeiten

Übliche Öffnungszeiten der Geschäfte:

Montag bis Freitag: 09:00 - 12:30 & 15:00 – 18:00
Samstag: 09:00 - 12:30
Sonntag: geschlossen
Viele Geschäfte sind während der Woche halbtags geschlossen. Meistens ist dies Montags Vormittag oder Mittwochs Nachmittag der Fall. In Touristen-Gebieten können Geschäfte an Sonntagen und Feiertagen geöffnet bleiben.

Übliche Öffnungszeiten der Banken:

Montag bis Freitag: 08:30 - 13:00 & 15:00 – 16:00
Samstag und Sonntag: geschlossen
Die Postbankstellen findet man bei den Postämtern; deren Öffnungszeiten entsprechen denen der Postämter.

Übliche Öffnungszeiten der Postämter:

Montag bis Freitag: 08:25 - 13:50.
Samstag: 08:30 - 13:00

Pfand

In Italien sind die meisten Glasflaschen Mehrwegflaschen. Der Pfand variiert je nach Flaschentyp von 0,15 bis 0,50 Euro. Die Geschäfte sind nicht gesetzlich verpflichtet, Mehrwegflaschen zurückzunehmen. Dies liegt in ihrem Ermessen. Einige Kunststoffflaschen, wenn auch wenige, sind ebenfalls Mehrwegflaschen. Eine Mehrwegflasche ist gekennzeichnet durch die Phrase "vuoto a rendere" (=Mehrwegflasche).

Zusätzliche Informationsquellen

Weitere Informationen sind auf folgender offiziellen Website für Reisen und Tourismus erhältlich:

www.enit.it

Stand: August 2004



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