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FinnlandMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Finnland im Rahmen des Finnischen Verbraucherschutzgesetzes umgesetzt.Das Gesetz legt in einer allgemeinen Begriffsdefinition fest, was ein Produktfehler ist und zu welchen Rechtsmitteln die Verbraucherinnen und Verbraucher berechtigt sind. So sollen die Waren z.B. dem entsprechen, was nach gemeinsamem Verständnis des Verkäufers und des Käufers hinsichtlich des Typs, der Quantität, der Qualität, anderer Merkmale und der Verpackung vereinbart wurde und ferner im Gesetz vorgeschrieben ist. Ein Mangel liegt beispielsweise vor, wenn das Produkt einen Fertigungsfehler aufweist, sich für den beabsichtigten Gebrauch nicht eignet, den zuvor über das Produkt gemachten Angaben nicht entspricht, eine kürzere Lebensdauer hat als die gemeinhin angemessene, oder die angegebenen Bedienungs- und Pflegeanweisungen unzureichend sind. Es wird angenommen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, wenn dieser im Laufe von sechs Monaten ab dem Auslieferungsdatum auftritt, sofern nichts anderes nachgewiesen wird bzw. diese Annahme der Art des Produkts nicht widerspricht (wenn z.B. die normale Lebensdauer des Produkts kürzer als sechs Monate ist), oder wenn diese Annahme der Art des Mangels nicht widerspricht (z.B. Verschleiß aufgrund falscher Handhabung). Nach Ablauf dieser Frist haftet der Verkäufer noch immer für auftretende Mängel, dann allerdings obliegt es dem Verbraucher, nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung schon vorlag, außer der Verbraucher wird von dieser Beweislast dank einer zusätzlichen Herstellergarantie befreit. Falls die Waren nicht den Bestimmungen des Gesetzes entsprechen, sind diese als mangelhaft einzustufen und dem Verbraucher steht dann das Recht auf Behebung der Mängel zu. Er kann eine kostenfreie Reparatur oder den kostenfreien Ersatz der fehlerhaften Ware verlangen, und dies innerhalb einer angemessenen Frist. Zudem sollte der Vorgang für den Verbraucher mit so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich verbunden sein. Preisnachlässe oder ein vollständiger Rücktritt vom Kaufvertrag sind ebenfalls möglich und zulässig. Die durch den Mangel verursachten Schäden können ebenfalls eingefordert werden. Freiwillig vom Hersteller oder dem Verkäufer eingeräumte Garantien verkürzen keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher, ganz im Gegenteil: damit der Verbraucher eine Zusage als Garantie ansehen kann, müssen ihm mehr als die gesetzlich verankerten Rechte eingeräumt werden. Besonders zu bemerken ist, dass die gesetzliche Haftpflicht der Händler in Finnland nicht befristet ist, und ein Produkt bei normalen Gebrauch die zu erwartende Lebensdauer erreichen sollte. Daher ist es absolut möglich, dass die gesetzliche Haftpflicht des Händlers sogar nach Ablauf der Garantie weiter bestehen kann. Je näher man dem Verkaufsdatum und je länger die zu erwartende Lebensdauer des Produktes ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Verkäufer zumindest einen Teil der Reparaturkosten mittragen muss (die normalen Verschleißerscheinungen bleiben zu Lasten der Verbraucher). Umtausch der WareSofern die Ware nicht fehlerhaft ist, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Ein Umtausch liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen.PreisauszeichnungDie finnische Währung ist der Euro.Der Preis muss klar, eindeutig und sichtbar angegeben werden. Die ausgestellten Waren müssen eine Angabe des Stück- und Verkaufspreises aufweisen. Sowohl der Endpreis also auch der Stückpreis müssen angegeben werden, falls diese verschieden sind. (Bestimmte Ausnahmen finden hier Anwendung.) Der Verbraucher kann nicht darauf bestehen, das Produkt zu dem gleichen wie auf dem Preisschild angegebenen Preis zu erwerben. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen. Diese gesetzliche Bestimmung wird allerdings derzeit überprüft. Die MwSt. ist im Preis enthalten. Händler sind nicht verpflichtet, Käufern eine Quittung auszustellen. Jedoch ist dies gängige Praxis. SteuernAuf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Finnland eine Mehrwertsteuer von 22 % (arvonlisävero, ALV) erhoben.Der MwSt.-Satz auf Nahrungsmittel beträgt 17 %. Der MwSt.-Satz auf Bücher, Medikamente, Sport-, Kultur-Veranstaltungen, Kino, Personentransport, Unterkünfte und TV-Lizenzen beträgt 8 %. ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Finnland sind Bargeld, Kredit- und Maestro-Karten, während Schecks nicht mehr sehr verbreitet sind. Bei Zahlung mittels Kreditkarten für relativ teure Produkte kann der Verbraucher aufgefordert werden, seinen Ausweis vorzulegen.SchlussverkaufDie üblichen Schlussverkaufszeiten sind im Januar und im Juli.ÖffnungszeitenÜbliche Öffnungszeiten für Geschäfte:Montag bis Freitag: 07:00 - 21:00Samstag: 07:00 - 18:00 Sonntag: 12:00 – 21:00 (nur Lebensmittelgeschäfte mit einer maximalen Fläche von 400 m² ) Kioske, Lebensmittelgeschäfte in bevölkerungsarmen Gebieten, Blumengeschäfte, Auto-Ausstellungshäuser und Apotheken haben freie Öffnungszeiten. Übliche Öffnungszeiten für Banken:Montag bis Freitag: 09:00 / 09:30 - 16:30Samstag und Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten für Postämter:Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00In den Städten bleiben die Postämter meist länger und auch an Wochenenden. geöffnet. PfandAuf Flaschen und Dosen wird ein Pfand verrechnet. Je nach Flaschengröße und –material beträgt dieser etwa 0,10 bis 0,40 Euro. Der Dosen-Pfand beträgt derzeit 0,15 Euro.Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf den offiziellen Websites für Reisen und Tourismus erhältlich:http://www.visitfinland.fi http://virtual.finland.fi Stand: August 2004
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