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DeutschlandMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Deutschland umgesetzt.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Deutschland kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Umtausch der WareVerbraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf Warenumtausch. Dies liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen und sich eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung geben zu lassen, z.B. als Vermerk auf dem Kaufbeleg.PreisauszeichnungDie deutsche Währung ist der Euro.Der Produktpreis muss auf einem Preisschild angegeben werden. Der Verbraucher kann nicht darauf bestehen, das Produkt zu dem auf dem Preisschild angegebenen Preis zu erhalten. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen. Die MwSt. muss im Preis enthalten sein. Der Händler ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Quittung auszustellen. SteuernAuf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Deutschland eine Mehrwertsteuer von 16 % (19% seit 01.01.07) (Mehrwertsteuer, MwSt.) erhoben.ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Deutschland sind Bargeld, Maestro- und Kreditkarten. Schecks werden in eher geringerem Maße eingesetzt. Bei Zahlung per Maestro- oder Kreditkarte kann der Verbraucher aufgefordert werden, seinen Ausweis vorzulegen. Manche Restaurants und Geschäfte akzeptieren allerdings keine Kreditkarten.SchlussverkaufBeginnend mit 2004 werden der Sommer- und Winterschluss- verkauf abgeschafft.ÖffnungszeitenÜbliche Öffnungszeiten der Geschäfte:Montag bis Samstag: 08:00 / 10:00 - 18:00 / 20:00Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Banken:Montag bis Freitag: 09:00 / 09:30 - 16:00 / 18:00Samstag und Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Postämter:Montag bis Freitag: 08:00 / 08:30 - 18:00Samstag und Sonntag: geschlossen PfandBei beinahe allen Flaschen (ausgenommen Weinflaschen) wird Pfand verrechnet. Außerdem gibt es einen allgemeinen Dosenpfand (außer bei Dosen mit Gemüse und Dosen mit Cola-/Rum-Mixgetränken).Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf folgender offizieller Website für Reisen und Tourismus erhältlich:www.germany-tourism.de Stand: August 2004
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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