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BelgienMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Belgien umgesetzt.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Belgien kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Innerhalb von zwei Monaten (vertraglich kann eine längere Frist vereinbart werden) nach Feststellung des Mangels muss der Verbraucher den Verkäufer über die Existenz eines Mangels informieren. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Umtausch der WareVerbraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf Warenumtausch. Dies liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen.PreisauszeichnungDie belgische Währung ist der Euro.Preise müssen leserlich, sichtbar und klar erkennbar angebracht werden. Der Verbraucher kann darauf bestehen, ein Produkt zu dem auf dem Preisschild angegebenen Preis zu erwerben. Die MwSt. muss beim Verkauf einer Ware an den Verbraucher im Preis enthalten sein. Händler sind aber nicht verpflichtet, dem Kunden eine Quittung auszustellen. SteuernAuf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Belgien eine Mehrwertsteuer von 21 % (Belasting op Toegevoegde Waarde, BTW; Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) erhoben.ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Belgien sind Bargeld, Maestro- und Kreditkarten. Bei Zahlung per Kreditkarte kann der Verbraucher aufgefordert werden, einen Ausweis vorzulegen.SchlussverkaufEs gibt den Winter- und Sommerschlussverkauf.Winterschlussverkauf: 3. bis 31. Januar Sommerschlussverkauf: 1. bis 31. Juli ÖffnungszeitenÜbliche Öffnungszeiten der Geschäfte:Montag bis Samstag: 09:00 - 19:00Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Banken:Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 / 16:30Samstag und Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Postämter:Montag bis Samstag: 09:00 - 17:00Ein Nachmittag pro Woche: 09:00 - 19:00 Eines der Brüsseler Postämter hat die ganze Woche von 08:00 / 09:00 bis 23:00 geöffnet. PfandBei manchen Glasflaschen wird Pfand verrechnet, bei Dosen oder Kunststofftaschen jedoch nicht.Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf den offiziellen Websites für Reisen und Tourismus erhältlich:http://www.belgique-tourisme.net/ http://www.toerismevlaanderen.be/ Stand: April 2005
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