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Europatag Einheit ist nicht EinheitlichkeitAnlässlich des diesjährigen Europatages am Sonntag, 9. Mai, weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Sitz in Bozen darauf hin, dass die zehn neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zwar größtenteils aber noch nicht alle Richtlinien und Gesetze der Gemeinschaft umgesetzt haben. Dies bedeutet, dass sich BesucherInnen dieser Länder in manchen Fällen nicht auf die bei uns gewohnten Verbraucherrechte stützen können.Bozen - Einheit bedeutet nicht Einheitlichkeit. Besonders deutlich zeigt sich dies Reisenden, Wirtschaftstreibenden und Arbeitskräften, die mit den zehn neuen EU-Mitgliedern zu tun haben. "Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Zypern sind jetzt zwar in der EU und übernehmen damit auch die Spielregeln der Gemeinschaft", sagt Caterina Rosso, Leiterin des EVZ. Allerdings bleiben bisweilen eine Reihe von nationalen Eigenheiten aufrecht. Beispiele aus dem täglichen Leben gibt es viele: von den unterschiedlichen Währungen, über Einreiseformalitäten bis hin zu uneinheitlichen Import- und Exportbestimmungen. "Reisende nach Lettland, Slowakei oder Estland müssen bislang eine Krankenversicherung vorweisen, mit der eventuelle Krankenhausaufenthalte und Rückführkosten gedeckt sind; Personen, die aus Polen mit einer Geldsumme über 5.000 Euro ausreisen, müssen den Mehrbetrag begründen oder zurücklassen; bei der Einreise in alle neuen Mitgliedstaaten müssen Minderjährige bis zu 16 Jahren über einen eigenen Pass verfügen oder mit Foto im Pass der Eltern eingetragen sein.", zählt Verbraucherschützerin Rosso auf. Aus diesem Grund hat das EVZ zehn Infoblätter ausgearbeitet, in welchen auf die Besonderheiten bei der Ein- und Ausreise in die Beitrittsländer hingewiesen wird. "In den kommenden Monaten wird es unsere Aufgabe sein, so viele Informationen wie möglich bezüglich der Verbraucherrechte in den neuen Mitgliedstaaten zu sammeln. Denn seit ersten Mai sind wir auch für die grenzüberschreitenden Verbraucherfragen und Streitigkeiten mit Bezug auf die Beitrittsländer zuständig," erklärt Caterina Rosso. Die Infoblätter sind im Europäischen Verbraucherzentrum unter Tel. 0471/980939 erhältlich oder im Internet unter www.euroconsumatori.org abrufbar. Bozen, den· 07.05.2004
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