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Ein Abstecher nach ZypernSprache:Griechisch, Türkisch.Währung:Zypriotische Lira (im Ausland nicht umtauschbar)1 EUR = 0,58 CYP (März 03) Einreise- und Währungsbestimmungen:Währungsbestimmungen:Es gibt keine Begrenzungen für Devisen, wer jedoch einreist, muss die Höhe der sich in seinem Besitz befindlichen Devisen erklären, falls eine Grenze im Gegenwert von 2000 US Dollars überschritten wird, uz damit der Reisende diese wieder ins Ausland zurücknehmen darf. Für die Einreise notwendige Dokumente: Reisepass oder Identitätskarte Visum: Als Tourist für den Aufenthaltszeitraum von 3 Monaten nicht notwendig. Für Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist ein eigener Reisepass notwendig. Medizinische Hinweise:Auch in den neuen Mitgliedstaaten, wie für die restliche EU, müsste schon das E111 für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Erst- und/oder dringliche Behandlungen anwendbar sein. Da aber die Höhe der Rückerstattung, sowie das diesbezügliche Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten noch genauer definiert werden müssen, sollte vorerst eine Reisekrankenversicherung für den Ersatz der Behandlungskosten und für den Krankenrücktransport abgeschlossen werden.Der sanitäre Zustand ist gut. Es gibt 4 öffentliche Krankenhäuser und mehr als 100 Privatkliniken. Fälle von Gastroenteritis, virale Hepatitis und einige wenige Fälle von Meningitis sind bekannt. Das direkt vom Aquädukt kommende Wasser ist trinkbar; das Wasser aus den Zisternen sollte gemieden werden. Es wird empfohlen, Mineralwasser aus Flaschen und Getränke ohne Eis zu trinken. Impfungen: keine Autopapiere:Autoversicherung: ausländische Autoversicherungen, einschließlich der italienischen werden angenommen. Trotzdem ist der Besitz einer Grünen Karte (sog. „Carta Verde“) dringendst empfehlenswert.Obligatorische Mindestversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich. Führerschein: italienischer Importverbot:
Importgrenze:Jagdgewehre und Munition, Gewehre mit einfachem oder doppeltem Lauf.Blumen, Obst, frisches Gemüse, getrocknete Nüsse, Getreide, Blumenknollen: dafür ist eine Bewilligung vom Agrarministerium nötig. Ersatzteile: die aus einem EU-Land importiert werden unterliegen der MwSt. in der Höhe von 10%, die aus anderen Ländern einer MwSt. von 12%. Fleisch: der Import von Frischfleisch, Fisch und Produkten aus Milch oder Milchderivaten ist erlaubt, falls diese von einem Veterinärszertifikat des Ursprunglandes begleitet werden. Es gibt einige Beschränkungen, wie z.B.. das Verbot der Einfuhr von Rindfleisch aus GB, Irland und Portugal sowie von Schweinefleisch aus Deutschland. Haustiere: die Einfuhr nach vorheriger Genehmigung und einer Quarantäne von 6 Monaten ist erlaubt. Hunde und Katzen: Hunde und Katzen müssen durch folgende Dokumente begleitet werden:
Andere Tiere: Vögeln wird in Zypern nur im Beisein einer Gesundheitserlaubnis von einem amtlichen Tierarzt des Ausfuhrlandes Einlass gewährt. Ein zusätzliches Zertifikat das bestätigt, dass der Vogel direkt aus dem Exportland stammt und nicht mit anderen Tieren oder Vögeln während der Reise in Kontakt getreten ist, muss vom Transporteur unter Anführung des Vogels unterzeichnet werden. Die Einfuhr von Papageien ist nicht erlaubt. Begrenzung der Ausfuhr:Der Maximalwert der „Souvenirs“, die von Touristen mitgenommen werden dürfen, beträgt 100 zypriotische Lira. Die Ausfuhr von Antiquitäten und von Goldmünzen ist verboten.Italienische Botschaft:Ambasciata d’Italia25th March Street, N11 P.O. Box 27695 Engomi- Nicosia. Tel: 00357 22357635/6 - 22358258 Fax: 22357616. E-mail: ambnico@italianembassy.org.cy Die Informationen stammen zusammengefasst aus der Webseite http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/, die vom italienischen Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem italienischen Automobilclub (ACI) erstellt wurde. In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen. Infoblatt Nr. 45 Stand 25.05.2004
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