englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet






Ein Abstecher nach Zypern



Sprache:

Griechisch, Türkisch.


Währung:

Zypriotische Lira (im Ausland nicht umtauschbar)
1 EUR = 0,58 CYP (März 03)


Einreise- und Währungsbestimmungen:

Währungsbestimmungen:
Es gibt keine Begrenzungen für Devisen, wer jedoch einreist, muss die Höhe der sich in seinem Besitz befindlichen Devisen erklären, falls eine Grenze im Gegenwert von 2000 US Dollars überschritten wird, uz damit der Reisende diese wieder ins Ausland zurücknehmen darf.

Für die Einreise notwendige Dokumente:
Reisepass oder Identitätskarte
Visum: Als Tourist für den Aufenthaltszeitraum von 3 Monaten nicht notwendig.
Für Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist ein eigener Reisepass notwendig.


Medizinische Hinweise:

Auch in den neuen Mitgliedstaaten, wie für die restliche EU, müsste schon das E111 für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Erst- und/oder dringliche Behandlungen anwendbar sein. Da aber die Höhe der Rückerstattung, sowie das diesbezügliche Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten noch genauer definiert werden müssen, sollte vorerst eine Reisekrankenversicherung für den Ersatz der Behandlungskosten und für den Krankenrücktransport abgeschlossen werden.
Der sanitäre Zustand ist gut. Es gibt 4 öffentliche Krankenhäuser und mehr als 100 Privatkliniken. Fälle von Gastroenteritis, virale Hepatitis und einige wenige Fälle von Meningitis sind bekannt.
Das direkt vom Aquädukt kommende Wasser ist trinkbar; das Wasser aus den Zisternen sollte gemieden werden. Es wird empfohlen, Mineralwasser aus Flaschen und Getränke ohne Eis zu trinken.
Impfungen: keine


Autopapiere:

Autoversicherung: ausländische Autoversicherungen, einschließlich der italienischen werden angenommen. Trotzdem ist der Besitz einer Grünen Karte (sog. „Carta Verde“) dringendst empfehlenswert.

Obligatorische Mindestversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.

Führerschein: italienischer


Importverbot:

  • Feuerwaffen: die Einfuhr von Karabinern, Gewehren und Luftdruckpistolen von einem größeren Kaliber als 177 und automatischen Maschinengewehren ist verboten. Die Einfuhr von Revolvern und von Pistolen ist verboten, außer sie wurde vom „Police Commander“ von Nicosia oder vom "Director general, Ministry of Commerce and Industry" genehmigt;
    Explosionsmittel und Munition;
  • Handwaffen: die Einfuhr von Degen, Messern und anderen Gegenständen mit Spitze und einer Länge von mehr als 6 cm;
  • Drogen und Betäubungsmittel;
  • Obszöne Zeitschriften, Fotografien, Filme und Gegenstände;
  • Gefälschte Markenartikel und Videos/Kassetten/CD’s;
  • Obst, Schnittblumen, Saatgut, Würste und Fleisch.

Importgrenze:

Jagdgewehre und Munition, Gewehre mit einfachem oder doppeltem Lauf.

Blumen, Obst, frisches Gemüse, getrocknete Nüsse, Getreide, Blumenknollen: dafür ist eine Bewilligung vom Agrarministerium nötig.

Ersatzteile: die aus einem EU-Land importiert werden unterliegen der MwSt. in der Höhe von 10%, die aus anderen Ländern einer MwSt. von 12%.

Fleisch: der Import von Frischfleisch, Fisch und Produkten aus Milch oder Milchderivaten ist erlaubt, falls diese von einem Veterinärszertifikat des Ursprunglandes begleitet werden. Es gibt einige Beschränkungen, wie z.B.. das Verbot der Einfuhr von Rindfleisch aus GB, Irland und Portugal sowie von Schweinefleisch aus Deutschland.

Haustiere: die Einfuhr nach vorheriger Genehmigung und einer Quarantäne von 6 Monaten ist erlaubt.
Hunde und Katzen: Hunde und Katzen müssen durch folgende Dokumente begleitet werden:
  • einer Importerlaubnis, die vor der Abreise seitens der Abteilung für Veterinärdienstleistungen in Nikosia ausgestellten wird;
  • einem Zertifikat vom Tierarzt;
  • einer von der (Flug)Hafenverwaltung bei der Einreise ausgestellten Einfuhrerlaubnis; 48 St. im Vorhinein muss der Eigentümer der genannten Verwaltung die Ankunft des Tieres mitteilen, indem er die Einzelheiten zum Flug, Datum und zur Ankunftszeit an folgende Telefonnummern mitteilt:
  • Limasol 0035725330256
    Larnaca 0035724630275
    Paphos 0035726240269.
Eine Quarantäne von 6 Monaten auf Kosten des Eigentümers ist Pflicht. Der Quarantänezeitraum kann im Domizil des Eigentümers unter der Bedingung der Isolierung des Tieres eingehalten werden. Bedingung ist, dass das Tier keine Kontakte zu anderen Tieren hat und nicht wegläuft. Offizielle Formulare mit den Einzelheiten zu den Bedingungen müssen vom Eigentümer unterfertigt werden.

Andere Tiere: Vögeln wird in Zypern nur im Beisein einer Gesundheitserlaubnis von einem amtlichen Tierarzt des Ausfuhrlandes Einlass gewährt. Ein zusätzliches Zertifikat das bestätigt, dass der Vogel direkt aus dem Exportland stammt und nicht mit anderen Tieren oder Vögeln während der Reise in Kontakt getreten ist, muss vom Transporteur unter Anführung des Vogels unterzeichnet werden. Die Einfuhr von Papageien ist nicht erlaubt.


Begrenzung der Ausfuhr:

Der Maximalwert der „Souvenirs“, die von Touristen mitgenommen werden dürfen, beträgt 100 zypriotische Lira. Die Ausfuhr von Antiquitäten und von Goldmünzen ist verboten.


Italienische Botschaft:

Ambasciata d’Italia
25th March Street, N11
P.O. Box 27695
Engomi- Nicosia.
Tel: 00357 22357635/6 - 22358258 Fax: 22357616.
E-mail: ambnico@italianembassy.org.cy


Die Informationen stammen zusammengefasst aus der Webseite http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/, die vom italienischen Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem italienischen Automobilclub (ACI) erstellt wurde.


In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen.



Infoblatt Nr. 45

Stand 25.05.2004



software by endo7 druckensendentop