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Ein Abstecher nach Malta



Sprache:

Maltesisch, Englisch und Italienisch


Währung:

Maltesische Lira, (1 LM entspricht ca. 2,40 EUR)


Einreise- und Währungsbestimmungen:

Währungsbestimmungen:
Für Beträge, die im Verhältnis zur Aufenthaltsdauer eines Touristen stehen, gibt es keine Auflagen.

Für die Einreise notwendige Dokumente:
Identitätskarte/Reisepass
Für Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist entweder ein eigener Reisepass oder deren Eintragung mit Foto im Pass der Eltern notwendig.


Medizinische Hinweise:

Hinsichtlich der allgemeinen Belange der sanitären Assistenz und der Auffindbarkeit der Ärzte: gut. Es sollte eine Reisekrankenversicherung für den Ersatz der Behandlungskosten und für den Krankenrücktransport abgeschlossen werden.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 1408/71 EC können die Bürger der EU ab dem 01.05.2004 das Mod.E111 für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Erst- und/oder dringliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Die Behandlung ist somit kostenlos. Das Mod.E111 wird durch den italienischen ASL ausgestellt.

Impfpflicht: keine


Autopapiere:


Obligatorische Mindestversicherung: Eine Haftpflichtversicherung gegen Dritte ist für alle mit einem Motor ausgestatteten Fahrzeuge erforderlich.
Für Personenschäden ist die Mindestgarantie unbegrenzt, für Sachschäden gilt eine Untergrenze von LM 50.000.
Eine Haftpflichtversicherung ist auch für Motorboote Pflicht.

Italienische Autoversicherungen werden akzeptiert. Es ist absolut empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte (sog. „Carta Verde”) bei sich zu haben.


Einfuhr persönlicher Sachen:

A) Die maltesische Regierung erkennt die Konvention zur Erleichterung der Zollbestimmungen für Touristen (New York, 1954) an, deren Bestimmungen in Malta bereits vor der Unabhängigkeit Wirkung hatten. Den Besuchern ist es somit gestattet ohne Auflagen persönliche Gegenstände mitzunehmen, wie dies von der Konvention vorgesehen ist.
B) Den Besuchern wird empfohlen, alle größeren Gegenstände bei der Einreise anzugeben, wie elektronische Geräte, Videokameras, tragbare Fernseher, Magnetoskope etc., um zu vermeiden, bei der Ausreise Taxen dafür bezahlen zu müssen. Auch müssen Surfbretter und Taucherausrüstungen bei der Ankunft angeben werden (Anm.: Der Import von Harpunen ist verboten).


Importverbot:

Gefälschte Artikel wie Armbanduhren, Kleider, Videokassetten, "softwares" usw., als auch Artikel gefälschter Marken. Pornografisches Material (Bücher, Zeitschriften, Filme, Videokassetten usw.);
Waffen, wie Klappmesser, Knüppel, Faustringe, Gegenstände zur Ausübung von Kampfsportarten; auch Harpunen zum Fischfang sind verboten;
Drogen, wie Heroin, Morphin, Kokain, Cannabis, Anfetamine, Barbiturate usw.


Importbegrenzung:

Feuerwaffen: für die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und Sprengstoff (eingeschlossen Feuerwerkskörper und Knallfrösche) ist eine Bewilligung von der maltesischen Polizei erforderlich:
Malta Police
Weapons Office
Tel. 00356/22940000 fax 21247922

Ersatzteile: es gibt keine besonderen Einfuhrlimits für Ersatzteile von vorübergehend importierten Fahrzeugen.

Fleisch: für die Einfuhr von Fleisch, Geflügel und ihren Derivatsprodukten, sowie für Speck, Schinken, Würste, Eier und Milch ist eine Genehmigung der Sanitätsbehörde notwendig. Eine solche Genehmigung kann bei folgendem Amt erhalten werden:
Port Health Services
tel. 00356/21220003 fax 21242166

Pflanzen: für die Einfuhr von einigen Pflanzen und ihrer Früchte, wie z.B.: Bäumen, Sträuchern, Früchten, Gemüse, Blumenknospen und Saatgut. Man wende sich an folgendes Amt:
Department of Agriculture
Research and Development Centre
Ghammieri, Marsa - CMR 02
Tel. 00356/21224941

Malta hat das internationale Abkommen C.I.T.E.S. unterzeichnet, das die Einfuhr von einigen vom Aussterben bedrohten Pflanzen begrenzt. Für nähere Auskunft wende man sich an folgendes Amt:
Environment Protection Department
Tel. 00356/21231895
Fax 00356/21241378

Haustiere:
Hunde und Katzen: Ohne Genehmigung des Direktor der veterinären Dienstes ist es nicht erlaubt, Hunde und Katzen einzuführen. Die Anfrage für die Genehmigung muss zumindest 6 Wochen vor der vorgesehen Ankunft erfolgen.
Je nach Herkunftsland ist für Hunde und Katzen eine Quarantäne vorgesehen. Diese müssen durch ein Zertifikat des Tierarztes aus dem Heimatland begleitet werden, das bestätigt, dass keine Tollwutanfälle in den letzten 6 Monaten vorgekommen sind, und dass das Heimatland strenge Vorschriften hinsichtlich der Einfuhr von Tieren hat. Aus einigen Ländern können Hunde und Katzen importiert werden, ohne die Quarantäne einhalten zu müssen, falls die nötigen Bescheinigungen beigelegt und die geforderten Auflagen von „Pet Travel Scheme“ erfüllt wurden.
Hunde der Rasse Pitbull dürfen nicht nach Malta gebracht werden.

Andere Tiere:
Affen, andere Säugetiere und Vögel bedürfen eines Gesundheitszertifikates, das ihren guten Zustand bestätigt und einer Einfuhrerlaubnis.


Exportbegrenzungen:

Um Gegenstände zu exportieren, die älter als 50 Jahre alt, sind bedarf es einer Bewilligung des Museums.


Adresse der Italienischen Botschaft:

5, Vilhena Str. - Floriana

Konsulatskanzlei
Tel. 00356/21233157/58/59
Mobil.00356/9942-1506
Fax: 00356/21246417
E-mail: ambicons@waldonet.net.mt
Handelsbüro
Tel. 00356/21221645
Fax: 00356/21235339
E-mail: ambicomm@waldonet.net.mt
Sekretariat
Fax: 00356/21239217
E-Mail: ambitalia@waldonet.net.mt
Internetseite der Botschaft: sites.waldonet.net.mt/ambitalia


Quelle: Homepage http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/, erstellt von der Kriseneinheit des italienischen Ministeriums für Außenpolitik in Zusammenarbeit mit dem Automobile Club Italia.

In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen.


Infoblatt Nr. 44

Stand: 25.05.2004






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