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Das Europäische Verbraucherzentrum Bozen veröffentlicht den neuen "Leitfaden für Verbraucherbeschwerden"

Jeden Tag werden Tausende Verbraucher in ganz Europa mit Reklamationen konfrontiert, weil zum Beispiel der Staubsauger gleich beim ersten Gebrauch den Geist aufgibt, oder weil der Liefertermin für das Sofa bereits seit einigen Tagen abgelaufen ist. Für die Konsumenten, die ihre Reklamation nicht sofort lösen können, hat das EVZ eine neue Broschüre geschrieben.

Falls nach Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmen ein Problem erwächst, zum Beispiel weil der Staubsauger gleich beim ersten Gebrauch den Geist aufgibt, oder weil der Liefertermin für das Sofa bereits seit einigen Tagen abgelaufen ist (und Sie es leid sind, am Boden sitzend fernzusehen), ist das erste, was Ihnen wahrscheinlich einfällt, die Gegenseite anzurufen, um wenigstens Dampf ablassen zu können. Viel besser ist es jedoch, etwas anderes zu tun, nämlich schriftlich zu reklamieren.

Aber was genau sollte in einem solchen Beschwerdeschreiben stehen? An wen kann ich mich wenden, um überhaupt meine Rechte zu kennen? Falls es nicht möglich ist, eine freundschaftliche Lösung zu finden, muss ich dann unbedingt vor Gericht gehen, oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Wenn die Fluggesellschaft meinen Flug löscht, wie kann ich herausfinden, ob dies wirklich wegen des schlechten Wetters geschehen ist? Und was ist diese berühmte Sammelklage, von der alle sprechen?

Um auf diese Fragen zu antworten und einen kurzen Überblick über die zahlreichen Optionen zu verschaffen, die Südtiroler und italienische Konsumenten haben, um ihre Reklamation gegen eine Firma, die ihren Sitz in Italien oder in einem anderen Land der EU hat, einzubringen, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen, den "Leitfaden für Verbraucherbeschwerden" veröffentlicht.

Die Broschüre ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Brennerstraße 3, Tel. 0471-980939) kostenlos erhältlich, kann auf der Internetseite des EVZ abgerufen werden oder wird auf Anfrage zugeschickt.

Leitfaden für Verbraucherbeschwerden (PDF)

Bozen, 21.12.2011
Presse-Information



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