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Das Europäische Verbraucherzentrum Italien zu Besuch bei den Kollegen in Dänemark

Am 22. und 23. September 2008 stattete das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, vertreten durch die beiden Juristinnen Monika Nardo (Büro Bozen) und Fabiana Fucci (Büro Rom) den Kollegen des EVZ Dänemark in Kopenhagen einen Besuch ab.

Durch diesen Besuch, der sogenannten Study Visit, beim dänischen EVZ wurden einige grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Ländern offensichtlich – Unterschiede, die sich auch auf den Konsumentenschutz auswirken. So hat beispielweise Dänemark nur etwa 5.500.000 Einwohner; die meisten von ihnen nutzen das Internet tagtäglich und ein großer Teil von ihnen spricht Englisch. Auf diese Situation lässt sich zurückführen, dass ungefähr 55% der vom dänischen EVZ behandelten Fälle Käufe im Internet betreffen.

Verbraucherschutz ist in Dänemark Sache der öffentlichen Verwaltung (eine Ausnahme bildet einzig der Danish Consumer Council, eine private Körperschaft, die in erster Linie auf politische Ebene tätig ist: sie erarbeitet zum Beispiel Vorschläge für Gesetzesänderungen): die dänische Verbraucheragentur ist die einzige Verbraucherschutzorganisation des Landes, sie informiert und berät die Konsumenten. Dem Consumer Ombudsman hingegen obliegt die Aufgabe, den Verbraucherschutzgesetzen konkret Geltung zu verschaffen, indem er direkt mit den Unternehmen verhandelt, Richtlinien für die Interpretation der Gesetze ausarbeitet und Rechtsgutachten zu spezifischen Fragen erstellt; es handelt sich dabei um ein Marktregelungsorgan, welches auch die Befugnis besitzt, Unternehmen zu strafen, gegen diese eine Sammelklage anzustrengen oder auch einzelne Klagen vor Gericht zu bringen.
Der augenscheinlichste Unterschied, den die italienischen Beraterinnen während ihres Aufenthalts in Dänemark bemerkt haben, betrifft die Lösung der Streitfälle zwischen Verbrauchern und Unternehmern: in Dänemark – wie im Übrigen in allen skandinavischen Ländern - werden die einzelnen Reklamationen durch die Inanspruchnahme der sogenannten ADR (Alternative Dispute Resolution) Verfahren, das heißt durch außergerichtliche Streitbeilegung abgewickelt, also ohne ein ordentliches Gericht anzurufen. Die dänischen Kollegen berichten, dass in 85% der Fälle, die Unternehmen die Zustimmung zur Teilnahme an solchen Verfahren erteilen; jedoch auch wenn das Unternehmen nicht teilnimmt, wird von diesen Schlichtungsorganen dennoch eine Entscheidung gefällt und das Unternehmen dazu aufgefordert, sich an diese zu halten. Bei Missachtung der Entscheidung wird das Unternehmen (zusätzlich zur Verpflichtung, die Kosten für das Verfahren, welche bis zu 700 Euro betragen können, übernehmen zu müssen) auf einer schwarze Liste des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht – in 90% der Fälle halten sich die Unternehmen jedoch an die Entscheidung.
In Italien ist die Situation leider deutlich anders, da die Unternehmen sich im Allgemeinen noch recht widerwillig zeigen, wenn es darum geht, bei ADR Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen (man bedenke nur die unzähligen, vor den italienischen Gerichten anhängigen Fälle). Um die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbraucher und Unternehmen bekannter zu machen und zu fördern, organisiert das Europäische Verbraucherzentrum zwei Tagungen zu diesem Thema, und zwar in Zusammenarbeit mit der Universität Trient beziehungsweise mit der Handelskammer Bozen.


Bozen, 01.10.2008
Presse-Information



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