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Einkaufen in Italien


Designer-Schnäppchen? Aufgepasst!
Unvorsichtige KäuferInnen riskieren bis zu 10.000 € Strafe!


Geschehen letzthin in Italien: eine dänische Touristin kauft eine angebliche Designersonnenbrille um 10 Euro – und muss eine Strafe von Euro 3.333 bezahlen. Der Grund: die italienischen Steuerbehörden haben Fälschungen den Kampf angesagt. So mancher Italienurlauber stellt sich besorgt die Frage, was er denn noch risikolos kaufen kann – Strafen bis zu 10.000 Euro sind wirklich kein Taschengeld.

„Unweigerlich stellen sich Italienurlauber nun die Frage, ob sie überhaupt noch auf der Straße kaufen dürfen“ schreibt das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen in einer Aussendung. Um den Urlaubern zumindest ein wenig Sicherheit mit auf den Weg zu geben, erläutern die Verbraucherschützer die neue Rechtslage, aufgrund welcher die dänische Touristin bestraft wurde.

Um Markenprodukte und besonders das „Made in Italy“ besser zu schützen, hat der italienische Staat ein sog. „Decreto sulla competività“ (Dekret zur Wettbewerbsregelung) erlassen. Es handelt sich dabei um ein Strafsystem, das ausgeklügelt wurde, um den italienischen Markt besser vor der Invasion imitierter Produkte abzuschirmen, indem sowohl die Käufer von getürkten Produkten als auch Importeure oder Verteiler derselben bestraft werden.

Geahndet wird, wer Produkte kauft oder annimmt, deren Qualität, Verkaufsart oder Preis darauf hindeuten, dass die Normen bezüglich Ursprung, Herkunft und des geistigen Eigentums missachtet wurden. In Zukunft gilt es also, sich vor dem Kauf hinsichtlich der Herkunft eines Produkts Klarheit zu verschafffen.

„Unvorsichtige“ KonsumentenInnen riskieren mit Verwaltungsstrafen bis zu 10.000 Euro kräftig zur Kasse gebeten zu werden, sollten sie beim Kauf oder bei der Einfuhr gefälschter Waren überrascht werden; die „heiße“ Ware wird konfisziert.

Was schwerer wiegt, ist die mögliche strafrechtliche Sanktionierung aufgrund des Ankaufs von „Waren verdächtiger Herkunft“ (acquisto di cose di sospetta provenienza). Dabei wird zunächst angenommen, dass Markenartikel wie z.B. jene von Gucci, Prada und Co. dem Konsumenten ein Begriff sind, und deshalb schon allein deren allzu günstiger Preis den potenziellen Käufer stutzig machen und vom Kauf abhalten sollte.

Es wird demnach nicht automatisch jeder Straßenkauf sanktioniert, sondern lediglich Schnäppchenkäufe von gefälschten Markenartikeln.

Weitere Informationen zum Thema Einkaufen in Italien finden Sie auf unserer Homepage; das Europäische Verbraucherzentrum Bozen hat weiters eine Broschüre zum Thema „Shopping in Italy“ verfasst, die auf Anfrage gerne zugesandt wird.

Presse-Information
Bozen, 12.07.2005



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