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Nun hat auch Italien ein einheitliches Verbraucherschutzgesetz

Am 23. Oktober ist in Italien der einheitliche Verbraucherkodex, der sog. „codice del consumo“, in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um einen Einheitstext, in dem die gesamte Gesetzgebung zum Verbraucherschutz gesammelt ist.

Diese neue Gesetzessammlung besteht aus 146 Artikeln und behandelt das Gewährleistungsrecht genauso wie die Gesetzgebung zur Pauschalreise, geht vom Fernabsatz bis hin zur Produktsicherheit.

Durch den neuen Kodex wurden die einzelnen Verbraucherschutzgesetze nicht lediglich gesammelt, sondern teilweise auch abgeändert und/oder abgeschafft: so sieht der neue Artikel in Bezug auf das Rücktrittsrecht im Haustürgeschäft eine Erweiterung der im ursprünglichen italienischen Gesetz enthaltenen Frist von 7 Tagen auf 10 Arbeitstage vor.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Vereinheitlichung auch den positiven Nebeneffekt mit sich bringt, dass die jeweilige Norm sei es auf Verbraucher- als auch auf Unternehmerseite leichter zugänglich und somit allseits mehr angewandt wird.

Einziger Wermutstropfen in dieser insgesamt äußerst positiven Iniziative ist die Tatsache, dass sämtliche „alten“ Verbraucherschutzgesetze (wie z.B. die Umsetzung der europäischen Gewährleistung durch das gesetzvertretende Dekret Nr. 24/2002) außer Kraft gesetzt wurden: sowohl auf die Verbraucherschützer als auch auf die VerbraucherInnen selbst kommt so eine erneute Umstellung zu.

Den gesamten Gesetzestext in italienischer Sprache finden Sie unter:
http://www.parlamento.it/parlam/leggi/deleghe/05206dl.htm

Bozen, 17. November 2005



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