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Ihre Verbraucherrechte in der EU

10 Prinzipen des
europäischen Verbraucherschutzes

"Auf Nachbars Feld steht das Korn stets besser", weiß der Volksmund – und auch Konsumentinnen und Konsumenten machen diese Erfahrung im täglichen Leben. Gewisse Güter gibt es in der gewünschten Ausführung nur im Nachbarland, andere sind dort wesentlich billiger. Um die Vorteile des EU-Binnenmarktes richtig zu nutzen, muss man sich als Verbraucher jedoch auch jenseits der Landesgrenzen geschützt fühlen und seine Rechte kennen; eine kleine Hilfestellung bieten dabei die nachfolgend aufgelisteten Eckpunkte.

1. Kaufen Sie was immer Ihnen gefällt – und wo es Ihnen gefällt!

Eine Einkaufstour in Europa war schon immer ihr Wunsch? Kein Problem! Die europäischen Gesetze erlauben es Ihnen, zu kaufen, wo immer Sie wollen, ohne sich dabei um Zollgebühren oder Mehrwertsteuer-Aufschläge kümmern zu müssen. Dies gilt sowohl für Einkäufe anlässlich einer Reise ins EU-Ausland als auch für alle Einkäufe über Internet, Katalog, usw.
! Tipp: Ausgenommen von diesem freien Einkauf sind nur jene Güter, die in manchen Staaten verboten sind, wie z.B. Handfeuerwaffen oder moralisch bedenkliche Güter! Gewisse Obergrenzen gelten auch beim Ankauf von Tabak- und Alkoholprodukten!

2. Falls es nicht funktioniert, beharren Sie auf Ihrem Recht!

Die Verbraucherschutzgesetze in der EU räumen Ihnen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum ein: falls das gekauft Gut innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren einen Mangel aufweist, muss der Verkäufer für die Reparatur oder einen eventuellen Austausch und/oder Preisnachlass aufkommen (der Schaden darf jedoch nicht durch unsachgerechte Bedienung oder Beschädigung durch Dritte verursacht sein) !
! Tipp: Für alle grenzüberschreitenden Probleme dieser Art steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum gerne zur Verfügung!

3. Hohe Qualitätsstandards für Lebensmittel und andere Güter!

Die EU-Regelungen für Lebensmittel sind unter den strengsten der ganzen Welt – der gesamte Herstellungs-, Verarbeitungs- und Verkaufsvorgang ist strikten Regeln unterworfen. Ähnliche Maßstäbe gelten für andere Konsumgüter: über sämtliche unsicheren Produkte muss den Behörden Meldung erstattet werden, und sollte das Produkt gefährlich sein, muss sofort eine Rückholaktion organisiert werden!
! Tipp: auf der Homepage der Europäischen Kommission finden Sie eine wöchentliche Übersicht der gefährlichen Produkte!

4. Informierte Esser genießen besser!

Das Gesetz schreibt vor, dass auf dem Etikett eines jeden in der EU verkauften Lebensmittel sämtliche Inhaltsstoffe – auch Farbstoffe, Konservierungsmittel, Süßstoffe oder chemische Zusätze – angegeben werden müssen, und sei deren Menge auch noch so gering. Dies erleichtert es, eventuellen Allergieerregern aus dem Weg zu gehen.
Gleichfalls geregelt ist, was als "biologisch" verkauft werden darf; außerdem unterliegen die Produkte aus kontrollierter Herkunft (wie z.B. der "Prosciutto di Parma") strikten Regelungen. Die Gesetze geben auch vor, dass gentechnisch veränderte Produkte als solche ausgewiesen werden.
! Tipp: auf der Homepage der Verbraucherzentrale Südtirol finden Sie jede Menge Infos rund ums Thema Ernährung!

5. Verträge müssen fair sein!

Auch schon einmal einem Vertrag begegnet, dessen Kleingedrucktes vom Umfang her einem mittellangen Roman ähnelte? Und vielleicht nicht alles ganz genau gelesen? Was, wenn Sie z.B. unterschrieben haben, dass der Gewerbe-treibende jederzeit den Preis der Dienstleistung zu ungunsten des Verbrauchers ändern kann?
Die EU-Gesetze legen fest, dass diese missbräuchlichen Klauseln verboten sind. Egal, welchen Vertrag Sie unterzeichnet haben und wo innerhalb der EU dies geschah – durch diese Gesetze sind Sie vor solchen Missbräuchen geschützt.
! Tipp: alle Verträge immer erst in Ruhe lesen, dann einmal drüber schlafen, und dann erst unterzeichnen! Diese Mühe lohnt sich auf lange Sicht gewiss, und ... vorbeugen ist stets einfacher als heilen!

6. Nützen Sie die Rücktrittsfristen!

Bei einem Einkauf außerhalb der Geschäftsräume (d.h. bei Kaffeefahrten, Vertreterbesuchen, Verkaufsveranstaltungen, Ankauf per Katalog, usw.) haben Sie eine Bedenkzeit, die je nach Vertragsart unterschiedlich ist. Sie können ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Ähnliche Regelungen gibt es auch für Investitionsverträge.
! Tipp: der Rücktritt sollte immer schriftlich per Einschreiben erfolgen! Vorsicht: in manchen Staaten gelten Messe-Stands als Geschäftsräume!

7. Preise vergleichen leicht gemacht!

Der Preisvergleich gestaltet sich schwierig, da Produkte in verschiedenen Füllmengen angeboten werden? Keine Sorge! EU-Gesetze legen fest, dass für jedes Produkt der Mengenpreis angegeben werden muss, d.h. entweder der Kilo-, Liter- oder Stückpreis. So ist es einfach, zwischen einer 375 g und einer 500 g Packung Frühstücksflocken zu vergleichen.
Ebenso festgelegt ist, dass bei Finanzgeschäften gewisse Eckdaten – z.B. wie der jährliche Nettozinssatz – dem Verbraucher mitgeteilt werden müssen.
! Tipp: Verbraucherzentrale und Europäisches Verbraucherzentrum haben gemeinsam einen Preisfinder erarbeitet, wo alle unsere Infos rund ums Thema Preisvergleiche zu finden sind!

8. Schluss mit irreführender Werbung!

Sie haben angeblich eine Reise gewonnen, und dann stellte sich heraus, es war lediglich ein Vorwand, um Ihnen etwas zu verkaufen? Oder das Produkt konnte mitnichten die Werbeversprechen erfüllen? EU-Gesetze schützen Sie vor solchen Missbräuchen!
Auch muss ein Anbieter, der über Fernabsatz (also Internet, Katalog, u.ä.) verkauft, den Gesamtpreis inkl. Transportspesen und Steuern sowie alle Informationen über seine Tätigkeit angeben.
! Tipp: "Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es wahrscheinlich gelogen" – eine gesunde Portion Misstrauen schützt oft vor bösem Erwachen!

9. Gute Reise!

Sie haben eine Pauschalreise gebucht, bei der Ihnen ein Luxushotel versprochen wurde, und landeten auf einer Baustelle? Das EU-Recht schützt sie auch in diesem Fall. Reiseveranstalter müssen Ihre Versprechungen einhalten, und Sie haben Anrecht auf einen Schadenersatz für die entgangene Urlaubsfreude.
Sie sind auch geschützt, falls der Reiseveranstalter in Konkurs geht: der nationale Garantiefonds sorgt dafür, dass Sie wieder nach Hause kommen! Auch schützen Sie Gesetze vor unseriösen Timesharing-Verkäufern: nützen Sie in jedem Fall die 10-tägige Rücktrittsfrist!
Und zu guter Letzt ist es für Sie dank EU-Recht auch leichter, Ihre Haustiere mit auf Reisen zu nehmen: mit dem "Haustierpass" können Sie in jedes EU-Land einreisen.
! Tipp: Das Europäische Verbraucherzentrum hat rund ums Thema Reise eine Informationsbroschüre zusammengestellt, welche Sie kostenlos abholen können!

10. Hilfe bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten

Die Europäische Kommission unterhält Büros in allen 25 Mitgliedsstaaten; außerdem wurde speziell für grenzüberschreitende Verbraucherprobleme ein Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren errichtet. Nähere Infos auf unsere Homepage.

Früh übt sich ...

Ein selbstbewusster Konsument zu sein, das will gelernt sein – je früher, desto besser. Wenn man schon in jungen Jahren anfängt nachzudenken, was man mit seinem Konsumverhalten alles bewirken kann, und was für Rechte man hat, so wirkt sich dies im Erwachsenenleben nur positiv aus. Mehr dazu: www.yomag.net.

Stand: 06-2005



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