englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet






Schweden: mit 1. April wurde die Gewährleistungsdauer auf 3 Jahre angehoben



Wem dies viel vorkommt, der darf noch mehr staunen: in Irland und in Großbritannien haften die Verkäufer 6 Jahre lang, in Schottland 5. In Finnland und den Niederlanden ist die Gewährleistungsdauer sogar unbegrenzt. Dafür erschwert sich aber nach den ersten 2 Jahren ab Erhalt der Ware die Beweislast der Verbraucher: sie müssen nämlich beweisen, dass das Produkt die normal zu erwartende Lebensdauer nicht erreicht hat und dass sie die Ware ordnungsgemäß benützt haben.

Diese rechtlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU sind einerseits durch eine nicht vollständige Harmonisierung der Gesetzgebungen, andererseits durch fehlende gemeinschaftliche Normen bedingt. Wer in andere Mitgliedstaaten verreist, kann daher mit so mancher Überraschung rechnen:
Wussten Sie z.B., dass man in Schweden bei Bezahlung mit Kreditkarte immer einen Ausweis zeigen muss? Wussten Sie, dass in Österreich, Finnland, Deutschland, Irland, Luxemburg, Schweden und im Vereinigten Königreich die Käufer nicht darauf bestehen können, ein Produkt zu dem auf dem Preisschild ausgewiesenen Preis zu erhalten und dass die Ausweisung der Preise lediglich eine Einladung an den Kunden darstellt, ein Angebot zu machen?

Wer noch mehr in Erfahrung bringen möchte, kann im Wegweiser "Einkaufen in Europa" des EVZ nachschlagen. Dort wird bezüglich Gewährleistung und Garantie, bez. meistverwendete Zahlungsmittel, aber auch bez. Öffnungszeiten von Banken, Geschäften und Postämtern in Europa informiert. Der Wegweiser ist auf der Homepage www.euroconsumatori.org oder direkt im EVZ einlesbar.

Bozen, den 6.4.2005



software by endo7 druckensendentop