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Einkaufen in Europa – ein WegweiserWussten Sie eigentlich, dass Sie in Österreich kein Recht haben, eine Ware tatsächlich um den am Regal oder auf dem Produkt angebrachten Preis zu erstehen? Gemäß dem österreichischem Schuldrecht stellt ein Preisschild kein gesetzliches Angebot dar. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen, vor allen Dingen, wenn es sich um größere Anschaffungen handelt. Wussten Sie schon, dass in Finnland die gesetzliche Garantie für Verbrauchsgüter zeitlich unbegrenzt ist, während sie bei uns maximal 2 Jahre dauert? Wussten Sie schon, dass Sie in Schweden beim Zahlen mit der Kreditkarte einen Ausweis vorlegen müssen? Wussten Sie, dass in manch anderen Mitgliedsstaaten der Ausweis sehr oft beim Ankauf von teureren Gütern verlangt wird, während bei uns in der Regel kein Verkäufer nach einer Identitätskarte verlangt, wenn der Kunde die Karte zückt? Gerade diese kleinen, feinen Unterschiede von EU-Land zu EU-Land können Reisende sehr oft verwundern, wenn nicht sogar in Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grund hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, dem das EVZ in Bozen ja angehört, die Broschüre "Einkaufen in Europa" erstellt, welche als Wegweiser beim Einkaufen in den alten Mitgliedstaaten den Verbrauchern behilflich sein soll. Die Broschüre steht den Bürgerinnen und Bürgern vorerst online zur Verfügung (www.euroconsumatori.org), wird aber in Kürze auch in Papierversion erscheinen. Für weitere Fragen: Tel.: 0471-980939 oder info@euroconsumatori.org Bozen, den 28.09.2004
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