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Produktsicherheit

Wöchentliche Information über gefährliche Produkte


Jeder Südtiroler kennt sie, die meisten gebrauchen sie, aber die wenigsten wissen um ihre Gefahr. Die Rede ist von gefährlichen Konsumerzeugnissen. Rund 150 Produkte wie Spielzeuge, Geräte, Haushaltsartikel, Textilerzeugnisse und Einrichtungsgegenständig werden jährlich der Europäischen Kommission gemeldet, die in 60% der Fälle zu Erstickung, Beeinträchtigung der Atemwege, Stromschlägen oder Verbrennungen führen. Die Kommission möchte deshalb ab sofort stärker informieren: mit einem wöchentlichen Bericht, der für alle zugänglich ist. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.

Brüssel/Bozen – Klemmt das Gaspedal beim Auto? Macht der Spray möglicherweise krank? Droht der Lenker des Kinderfahrrades zu brechen oder sind die Glasaugen des Teddybären für Kinder ein ‚gefundenes Fressen’? Immer wieder und immer häufiger kommen Konsumerzeugnisse in die Schlagzeilen, weil sie die Gesundheit der NutzerInnen gefährden.

Durchschnittlich treffen bei der Europäischen Kommission in Brüssel über das Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte (RAPEX) 2 bis 4 Produktwarnmeldungen pro Woche ein. Dabei geht es oft um Gefahren wie Erstickung, Atemwegbeeinträchtigung, Stromschläge und Entflammung. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich meistens um Spielzeugartikel. An zweiter Stelle der gefährlichen Erzeugnisse stehen Elektrogeräte.

Vor diesem Hintergrund gibt die Europäische Kommission ab sofort wöchentlich eine Zusammenstellung der Warnungen heraus, um die VerbraucherInnen europaweit unverzüglich darüber zu informieren. "Interessierte können die erste Nummer bereits auf der Homepage der Europäischen Kommission lesen", empfiehlt Caterina Rosso vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen. In dieser warnt die Kommission beispielsweise vor Plastikspielzeug, verschiedenen Feuerzeugen und einer Popcorn-Maschine.

Diese Maßnahme ist nur eine von mehreren, die kürzlich mit der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft getreten sind. Sie sollen für eine verstärkte Sicherheit der Konsumerzeugnisse sorgen. Erstmals hat die EU-Kommission damit die Befugnis, Rückrufmaßnahmen anzuordnen und einstweilige Verbote für das Ausliefern bestimmter Produkte zu verhängen. Auf diese Weise ist in der gesamten EU ein gleiches Verbraucherschutzniveau sicher gestellt. Die Richtlinie soll noch diesen Monat in Italien umgesetzt werden.

Bozen, den· 17.02.2004


Link update am 13.07.2007





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