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Antitrust-Behörde rüffelt Webseite www.italia-programmi.net

Nachdem zahlreiche Eingaben seitens einzelner Bürger und einiger Verbraucherorganisationen bei der italienischen Antitrust-Behörde (Autorità garante della concorrenza e del mercato) eingelangt waren, hat die Behörde nun verfügt, dass jegliche Tätigkeit, die auf Bewerbung der kostenlosen Nutzbarkeit der von der Seite herunterladbaren Software abzielt, eingestellt werden muss.

Wärend des Sommers sind beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen zahlreiche Anfragen von Verbrauchern eingegangen, welche im Internet auf der Suche nach Gratis-Software unverhofft über die Website www.italia-programmi.net gestolpert sind. Über mehrere Links die mit "scaricalo subito" ("sofort downloaden") gekennzeichnet waren, kamen die Verbraucher auf eine Anmeldemaske "registrati ora e scarica" ("Jetzt registrieren und herunterladen"). Ahnungslos tappten die Verbraucher in die Falle und schlossen mit der Anmeldung ein Zwei-Jahres-Abonnement zum Preis von 96,00 € pro Jahr ab.

Nachdem im Juni 2011 zahlreiche Eingaben eingegangen waren, eröffnete die Antitrust-Behörde (AGCM) ein Untersuchungsverfahren, in Folge dessen drei unlautere Geschäftspraktiken festgestellt wurden: Erstens hatte Estesa Ltd - die Betreiberfirma der Website - durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei. In der Folge schlossen die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement ab.

Die zweite unlautere Geschäftspraktik bestand im Senden von Zahlungserinnerungen, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten - z. B. für Gerichtsverfahren und Anwaltskosten - angedroht wurden.

Als dritte unlautere Praktik wurde schließlich beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten wurde: Statt den Verbraucher sofort nach der Anmeldung eine Benachrichtigung zu senden, dass der Vertrag abgeschlossen wurde, lies Estesa Ltd einfach 10 Tage verstreichen ohne den Verbrauchern die Gelegenheit zu geben, das Rücktrittsrecht auszuüben (bei Fernabsatzverträgen sieht der Verbraucherkodex vor, dass der Konsument innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss kostenlos zurücktreten kann). Kaum war die Frist von 10 Tagen um, erhielten die Verbraucher prompt eine Mahnung nach der anderen.

Die Maßnahme der Antitrust-Behörde Nr. 22709 vom 25 August 2011 sieht nun vor, dass die Firma Estesa Ltd, die ihren Sitz auf den Seychellen hat, auf ihrer Webseite deutlich darauf hinweisen muss, dass die angebotenen Leistungen kostenpflichtig sind. Außerdem darf sie keine Zahlungserinnerungen an jene Verbraucher mehr senden, die der Firma mitteilen, dass sie kein Zwei-Jahres-Abo abschließen wollten, da sie sich der Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen nicht bewusst waren. Die Maßnahme der Behörde kann auf deren Seite nachgelesen werden.

Es bleibt nun zu hoffen, dass diese Maßnahme der italienischen Antitrustbehörde eine abschreckende Wirkung auf jene Unternehmen ausübt, die ähnliche Internetseiten ins Netz stellen möchten. Die Kostenfallen im Internet sind schon seit geraumer Zeit ein dem EVZ in Bozen bekanntes Problem. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt zu diesem Thema auf der Seite des EVZ.



Bozen, 31.08.2011
Presse-Information




Update:
Am 13. Oktober 2011 hat die Antitrustbehörde die Postpolizei sowie die Finanzpolizei über die Angelegenheit unterrichtet und angekündigt, das Untersuchungsverfahren gegen Estesa Ltd zu den unlauteren Geschäftspraktiken vorrangig zu behandeln, um so bald wie möglich zu einer Entscheidung zu gelangen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat einen Musterbrief erstellt, der diesen letzten Entwicklungen Rechnung trägt. Der Musterbrief kan kostenlos beim EVZ angefordert werden (telefonisch unter 0471 980939 oder mittels e-mail unter info@euroconsumatori.org).



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