![]() |
![]() |
||||||
Euro Content Ltd. wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verdonnertWie die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) in ihrer Pressemitteilung vom 15.11.2010 mitteilt, muss Euro Content Ltd. mit Sitz in Frankfurt am Main zudem auf der eigenen Homepage sowie auf der Internetseite www.easy-download.info die Entscheidung der Kartellbehörde veröffentlichen. Damit soll eine Fortsetzung der unlauteren Geschäftspraktiken verhindert werden.Seit April diesen Jahres haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien etwa 500 Konsumenten gemeldet, die sich auf der Seite www.easy-download.info registriert und ungewollt ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Laut Angaben von Euro Content Ltd. haben sich im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 14.10.2010 100.000 bis 200.000 Nutzer registriert. Die italienische Kartellbehörde hatte im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der obgenannten Internetseite eingeleitet, nachdem etwa 5.000 Meldungen von Betroffenen bei AGCM eingelangt waren. Nun liegt die Entscheidung (Aktenzeichen PS6013) der Behörde vor, wonach zwei Arten von unlauteren Geschäftspraktiken festgestellt wurden: Einerseits wurde durch ausgeklügelte und irreführende Mechanismen und unter Mithilfe von Brückenseiten in den Nutzern der Anschein erweckt, sie könnten die auf der Internetseite verfügbare Software gratis herunterladen; diese Software steht im Internet normalerweise auch kostenlos zur Verfügung. Somit hätten die Verbraucher unbewusst einen Vertrag abgeschlossen, den sie ansonsten nie unterschrieben hätten. Die zweite unlautere Praktik besteht in der Ausübung von erheblichem psychologischem Druck auf zahlungsunwillige Verbraucher: Sollte die Forderung nicht bezahlt werden, wurden rechtliche Schritte sowie die Meldung der Nichtbezahlung an verschiedene Behörden, welche Kreditinformationen verwalten, angedroht. Laut den Angaben von Euro Content Ltd. hatten am 18.07.2010 3.000 bis 7.000 Nutzer die Rechnung bezahlt; nach dem Erhalt einer Mahnung hatten am 31.08.2010 weitere 1.000 bis 3.000 Betroffene gezahlt. Für die beiden festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat AGCM jeweils eine Strafe in Höhe von 480.000 Euro, also insgesamt 960.000 Euro, verhängt. Es bleibt nun zu hoffen, dass diese wichtige Entscheidung der italienischen Kartellbehörde andere Unternehmen davon abhält, ähnliche Abzockseiten in italienischer Sprache ins Internet zu stellen. Die Entscheidung (sie ist nur in italienischer Sprache verfügbar) kann in voller Länge auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden: www.agcm.it. Bozen, 17.11.2010 Presse-Information
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||