englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Online kaufen, aber sicher!
1,5 Millionen Euro Strafe für Internet-Kostenfalle italia-programmi.net
Online Betrügereien: neue Strategien gefunden!
Europa shoppt online
Brautkleid nach Nigeria?
Antitrust-Behörde rüffelt Webseite www.italia-programmi.net
Vorteile und Tücken des Internetkaufs
Kostenfallen im Internet
Winning Mails - Kein Lottoglück per E-Mail
Unerwünschte Werbe-Emails
Viruswarning: Hoaxes, Kettenbriefe & Co.
Minderjährige im Internet
Abzock-Emails von angeblichem RA Olaf Kaltbrenner im Umlauf
Euro Content Ltd. zu einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verdonnert
Erneuter Fall von dreister Internetabzocke
Konzertkarten im Internet - Nicht jeder Anbieter ist seriös
Internet - Abofallen jetzt auch auf Italienisch
Die Falle lauert online
Neue Software schützt vor Abzockern im Internet
Kostenfallen - Verbraucherschützer erwirken Urteil
eYouGuide
Treffen zwischen Postpolizei und Europäischem Verbraucherzentrum
Das krumme Geschäft mit der Liebe – oder wie chatte ich mich arm
E-Commerce
E-Commerce Report 2007 liegt vor
compraconbuonsenso.it
Estnischer Online-Shop liefert nicht
Apple iBook mit Designfehler
Auf Schnäppchenfang im Internet? Vorsicht ist geboten!
E-Commerce Bericht 2006
Die 6 Millionen Dollar E-Mail ...
Verbraucher im Internet: Europäische Verbraucherzentren stellen internationalen Bericht vor
Geklonte Firmen im Web
Western Union: „Wir sind kein Treuhandservice!“
Online kaufen, aber sicher!
Noch Misstrauen gegen E-Commerce
Anspruch auf Schutz vor Horror-Rechnungen für Daten-Roaming
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Euro Content Ltd. wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verdonnert

Wie die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) in ihrer Pressemitteilung vom 15.11.2010 mitteilt, muss Euro Content Ltd. mit Sitz in Frankfurt am Main zudem auf der eigenen Homepage sowie auf der Internetseite www.easy-download.info die Entscheidung der Kartellbehörde veröffentlichen. Damit soll eine Fortsetzung der unlauteren Geschäftspraktiken verhindert werden.

Seit April diesen Jahres haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien etwa 500 Konsumenten gemeldet, die sich auf der Seite www.easy-download.info registriert und ungewollt ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Laut Angaben von Euro Content Ltd. haben sich im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 14.10.2010 100.000 bis 200.000 Nutzer registriert.

Die italienische Kartellbehörde hatte im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der obgenannten Internetseite eingeleitet, nachdem etwa 5.000 Meldungen von Betroffenen bei AGCM eingelangt waren.
Nun liegt die Entscheidung (Aktenzeichen PS6013) der Behörde vor, wonach zwei Arten von unlauteren Geschäftspraktiken festgestellt wurden: Einerseits wurde durch ausgeklügelte und irreführende Mechanismen und unter Mithilfe von Brückenseiten in den Nutzern der Anschein erweckt, sie könnten die auf der Internetseite verfügbare Software gratis herunterladen; diese Software steht im Internet normalerweise auch kostenlos zur Verfügung. Somit hätten die Verbraucher unbewusst einen Vertrag abgeschlossen, den sie ansonsten nie unterschrieben hätten. Die zweite unlautere Praktik besteht in der Ausübung von erheblichem psychologischem Druck auf zahlungsunwillige Verbraucher: Sollte die Forderung nicht bezahlt werden, wurden rechtliche Schritte sowie die Meldung der Nichtbezahlung an verschiedene Behörden, welche Kreditinformationen verwalten, angedroht. Laut den Angaben von Euro Content Ltd. hatten am 18.07.2010 3.000 bis 7.000 Nutzer die Rechnung bezahlt; nach dem Erhalt einer Mahnung hatten am 31.08.2010 weitere 1.000 bis 3.000 Betroffene gezahlt.

Für die beiden festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat AGCM jeweils eine Strafe in Höhe von 480.000 Euro, also insgesamt 960.000 Euro, verhängt.

Es bleibt nun zu hoffen, dass diese wichtige Entscheidung der italienischen Kartellbehörde andere Unternehmen davon abhält, ähnliche Abzockseiten in italienischer Sprache ins Internet zu stellen.

Die Entscheidung (sie ist nur in italienischer Sprache verfügbar) kann in voller Länge auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden: www.agcm.it.



Bozen, 17.11.2010
Presse-Information



software by endo7 druckensendentop