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Online-Einkäufe

Auf Schnäppchenfang im Internet? Vorsicht ist geboten!

Streifzüge durchs Internet sind auch für Otto und Ottilie Normalverbraucher etwas Alltägliches geworden. Und was sich nicht alles finden lässt: Spitzen-Angebote für Gebrauchtwagen, Gratis-Tests für den Intelligenzquotienten, kostenlose Berechnungen der Lebenserwartung und ... – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Was im Eifer des Gefechts leicht vergessen wird: Gratis gibt’s nichts!

Immer wieder melden sich im Europäischen Verbraucherzentrum Bozen (EVZ) verzweifelte VerbraucherInnen ein, die glaubten, irgend ein Gratis-Angebot im Internet genutzt zu haben – und bei Erhalt einer gesalzenen Rechnung ein böses Erwachen erlebten. Sie hatten nämlich bei Nutzung des Angebots ein Häkchen in das Feld "Ich habe die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGBs) gelesen und akzeptiert“ gesetzt – häufig ohne dies effektiv getan zu haben. Und in diesen AGBs stand dann zu lesen: „Sie können dieses Angebot für 24 Stunden gratis testen; nach Ablauf dieser Frist verwandelt sich die Nutzung in ein 2-Jahres-Abo zum Preis von ...".

Und da die Rechnungen erst lange Zeit nach dem "Gratis-Test" eintrafen, war auch die Frist für das Rücktrittsrecht, auf das VerbraucherInnen in einem solchen Fall Anspruch haben, bereits verstrichen: dieses Recht erlischt, je nach EU-Land, 10 bis 14 Tage nach Vertragsabschluss. Eine andere Masche, den Verbraucher am Rücktritt zu hindern, ist, die Leistung sofort zu erbringen: die Regelungen zum Rücktrittsrecht besagen nämlich, dass dieses aufgehoben ist, sofern die Leistung bereits erbracht wurde!

Auch jene Autokäufer, die meinten, den Gelegenheitskauf des Jahrzehnts zu tätigen, hatten am Ende das Nachsehen. Sie hatten bereits im Voraus eine Anzahlung für das ach so günstige Auto, das jemand aufgrund seines Umzugs nach England übers Internet verkaufte, geleistet – und am Ende waren Auto, Verkäufer und Anzahlung spurlos verschwunden.

Es sei daher allen geraten, die Vertragsbedingungen, die man so leger per Mausklick akzeptiert, genauestens zu studieren – nur so kann man sich schützen. Und für größere Einkäufe übers Internet – vor allem bei Geschäften zwischen Privatpersonen – gilt: bezahlen Sie stets über einen Treuhandservice, der das Geld bis zur Übergabe der Ware sicher verwahrt. Wenn der Verkäufer dies ablehnt – Hände weg vom Kauf.

"Den Hausverstand zu Rate ziehen ist meist der Beste Schutz vor einem Reinfall" meint Isolde Brunner vom EVZ, "denn was zu gut klingt, um wahr zu sein – ist wahrscheinlich erfunden!".

Nähere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum, Tel: 0471 980939 und auf unserer Website unter www.euroconsumatori.org.


Presse-Information
Bozen, 11.11.2006



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