Western Union: „Wir sind kein Treuhand-
service!“ Dies können so manche berappte Verbraucher bestätigen
Laut einigen unseriösen E-Commerce Händlern kann der Verbraucher so sicher einkaufen: er zahlt bei der Western Union den vereinbarten Preis ein, gibt aber nicht den Namen des Verkäufers, sondern einen falschen Namen an. Der Verkäufer hat den Beweis, dass der Konsument gewillt ist zu zahlen, kann das Geld aber noch nicht beheben. Erst nach Erhalt der Ware gibt der Verbraucher den richtigen Namen des Online Händlers an, der somit sein Geld bekommt.
Dem ist leider nicht so! Viele Verbraucher wurden in letzter Zeit auf diese Weise bestohlen.
Nicht nur: vor kurzem überwies ein englischer Konsument an ein italienisches Western Union Büro Geld für seine Frau, die eine Woche später nach Italien reisen wollte, damit sie vor Ort eine Geldreserve hätte. Doch schon 2 Stunden nach Erteilung des Auftrages wurde ohn Wissen der Begünstigten die Summe beim italienischen Schalter behoben. Ein klarer Fall einer Geistreise?
Western Union warnt selbst (www.westernunion.com): Obgleich ein Identifikationsdokument bei der Geldbehebung verlangt wird, schützt ein fiktiver Empfängername nicht vor Diebstahl; auch auf eine sichere Abwicklung durch die Vereinbarung von sog. Schlüsselfragen könne man sich nicht verlassen.
Wer also sicher online shoppen will, sollte sich nur an anerkannte Treuhandservices wenden. Mehr Tipps dazu gibt es auch im online Ratgeber des EVZ „Online kaufen, aber sicher!“ (www.euroconsumatori.org)
Bozen, den 10.03.2005
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