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Kostenloser Zugang zu Europas Stränden? - Das ECC-Net gibt Auskunft

Wem gehören das Meer und seine Küsten, wem die Seen und ihre Ufer? Muss man in Europa Gebühren oder Eintrittsgelder bezahlen, um am Strand die Sonne zu genießen? Und wie sieht es mit Haustieren an Europas Stränden aus? Darf sich auch der Familienhund Abkühlung in den Meeresfluten gönnen oder umgekehrt gefragt, müssen Strandbenützer andere Badegäste samt tierischem Anhang tolerieren?

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, Büro Bozen, hat bei den anderen im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zusammengeschlossenen EVZ nachgefragt und dabei durchwegs interessante Erkenntnisse gewonnen. Die Ergebnisse sind nun Land für Land zusammengefasst für alle Verbraucher auf der Internetseite des EVZ nachlesbar.

Das Fazit: Im Großen und Ganzen können Badewillige in ganz Europa darauf vertrauen, dass sie ungehindert und kostenlos zu den Stränden und ins Wasser gelangen können und nur für die Nutzung von Strandeinrichtungen und für das Ausleihen von Liegestühlen und Sonnenschirmen bezahlen müssen. Hundebesitzer müssen sich hingegen vorab genau informieren. Die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land; auch von Ort zu Ort und von Strandabschnitt zu Strandabschnitt kann es Unterschiede geben.

In Italien sind die meisten Strände von der öffentlichen Hand mittels Konzessionen an Private vergeben, welche für das Benützen ihrer Einrichtungen - meist gesalzene - Gebühren verlangen. Was oft noch dazu kommt, aber nicht zulässig ist: immer noch verlangen Strandbetreiber schon für das bloße Betreten der Anlage, nur um zum Wasser zu gelangen, Eintritt oder verschicken protestierende Badefreudige in Richtung öffentlicher Strand, selbst wenn dieser kilometerweit entfernt ist.
Wer mit seinem Hund an einen italienischen Badeort reist, sollte sich am besten vorab bei der jeweiligen Gemeinde oder dem jeweiligen Tourismusbüro über die örtlichen Bestimmungen kundig machen. Normalerweise sind die italienischen Strände nämlich für Hunde tabu, örtliche Bestimmungen können aber - auf bestimmten Strandabschnitten und unter Einhaltung gewisser Bedingungen - den Zugang mit Hund erlauben.

Für weitere Informationen zu diesem Thema steht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen unter der Nummer 0471 980939 oder unter der E-Mail Adresse info@euroconsumatori.org von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.


Bozen, 30.07.2008
Presse Information



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