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Wintersport

Sicherheit auf den Pisten

Die Skisaison ist bereits beim Ausklingen und auch dieses Jahr mussten die Medien über zahlreiche Unfälle auf den Pisten, sehr oft mit tragischem Ausgang, berichten. Was können nun Skifahrer und Skipistenbetreiber unternehmen, damit solche Unfälle vermieden werden können?

Seit 2003 hat das Höhere Institut für Gesundheit (Istituto Superiore di Sanità) ein Überwachungssystem für Unfälle in den Bergen eingerichtet. Die diesbezügliche Studie hat gezeigt, dass die Anzahl der Unfälle auf den italienischen Skipisten eng mit der Anzahl der sich auf den Pisten befindenden Personen zusammenhängt. Die meisten Unfälle ereignen sich zwischen 11 und 13 Uhr, die größte Anzahl von Unfällen wurde während der Weihnachtsfeiertage verzeichnet, während der größte Teil der Verletzten (fast 80%) der Kategorie "Skifahrer" zuzuordnen ist.

Seit 2005 sind in Italien Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder in Kraft, welche die bestmögliche Nutzung der Skipisten fördern, Gefahren für Personen vermeiden und Schäden vorbeugen sollen. Diese Vorschriften müssen von allen Pistenbenutzern befolgt werden; ansonsten drohen zivil- und strafrechtliche Folgen. Es handelt sich bei diesen Verhaltensregeln um die FIS-Pistenregeln, gewissermaßen um die "Zehn Gebote des Wintersports".

Die Betreiber der Skipisten sind ihrerseits verpflichtet, die Sicherheit auf den Pisten mit angemessenen Schutzmaßnahmen und Beschilderungen zu gewährleisten und somit die Skifahrer vor Unfällen zu bewahren, sowie ausführlich über die Pistenregeln aufzuklären. Natürlich muss auch der einzelne Skifahrer angemessene Verhaltensweisen an den Tag legen, um Gefahrensituationen für andere Personen oder das Verursachen von Schäden zu vermeiden (er muss zum Beispiel seine Geschwindigkeit und sein Verhalten an seine fahrerischen Fähigkeiten und an den Zustand der Piste anpassen; er muss die Fahrspur so wählen, dass eine Kollisionsgefahr mit vor ihm fahrenden Skifahrern möglichst ausgeschlossen werden kann, usw.).

Bei Unfällen zwischen Skifahrern wenden die italienischen Gerichte die Grundsätze der Straßenverkehrssordnung an. Wir erinnern jedoch daran, dass für Skifahrer - anders als im Straßenverkehr - keine gesetzliche Versicherungspflicht vorgesehen ist (es gibt nur eine Versicherungspflicht für die Pistenbetreiber zur Deckung, der von den Nutzern erlittenen Schäden). Am 30. Oktober 2007 hat die Regierung einen Gesetzentwurf zum Thema Sicherheit bei der Ausübung von Wintersportarten wie Ski alpin und Skilanglauf genehmigt, welcher unter anderem für Skifahrer die Möglichkeit vorsieht, beim Kauf eines Skipass eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

Wer sich über das richtige Verhalten auf der Skipiste und den aktuellen Schneebericht informieren möchte, kann sich das neue Portal zur Sicherheit auf den Skipisten, eingerichtet vom Vorsitz des Ministerrats, ansehen: www.sciok.it.

Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der Seite der Staatspolizei und auf jener der Carabinieri nachgelesen werden.



Bozen, 28.03.2008
Presse-Information



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