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Mobilfunk

Roaming-Gebühren sinken

Das Europäische Parlament hat am 23.05.2007 mit großer Mehrheit für die EU-Verordnung über das Roaming gestimmt.

Diese von der Europäischen Kommission im Juli 2006 vorgeschlagene EU-Verordnung wird zu einer wesentlichen Senkung der Gebühren für die Handybenutzung im Ausland führen und soll Ende Juni dieses Jahres in Kraft treten. Sie dient als Instrument für die Vollendung des Binnenmarktes im Bereich der elektronischen Kommunikation.

Trotz wiederholter Aufrufe an die Mobilfunkbetreiber in der Vergangenheit, die Kosten zu senken, ist die Handybenutzung in anderen EU-Ländern nach wie vor im Durchschnitt viermal so teuer wie im Inland, was natürlich vor allem Touristen sowie grenzüberschreitend tätige kleine und mittlere Unternehmen zu spüren bekommen. Daher benutzen die Verbraucher ihr Handy im europäischen Ausland auch so wenig wie möglich. Im Rahmen ihrer Transparenzinitiative hat die Europäische Kommission eine Verbraucher-Webseite über Roaming-Tarife eingerichtet, wo sie auch Wucherpreise anprangerte. Da dies jedoch nicht zur Änderung der Preispolitik der Mobilfunkbetreiber führte, hat die Kommission vorgeschlagen, gesetzgeberisch einzugreifen.

Mit Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung darf ein im Ausland getätigter Anruf maximal 0,49 Euro pro Minute, ein im Ausland angenommener Anruf maximal 0,24 Euro pro Minute kosten. Diese Regelung gilt sowohl für Vertrags- als auch Wertkartenkunden, die Verbraucher werden aber erst im Laufe des Sommers von den neuen Höchstpreisen (auch "Eurotarif" genannt) profitieren. Die EU-Verordnung sieht für die Wirksamkeit der Entgeltobergrenze bei getätigten Anrufen eine Frist von 6 Monaten ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung vor. 2008 sowie 2009 sollen die Eurotarife erneut gesenkt werden.
Die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden.

Zwar bieten derzeit einige Betreiber Roaming-Pakete an; diese werden jedoch u.a. aufgrund von mangelnder Information, komplizierten Tarifen sowie der Notwendigkeit, das Paket extra zu bestellen, nur von wenigen Kunden genutzt.

Die Roaming-Verordnung erhöht zudem die Transparenz der Roaming-Tarife, da die Mobilfunkbetreiber die Verbraucher über die Tarife regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen müssen, die Konsumenten kostenlos (per SMS oder Anruf) Informationen über Roaming-Gebühren anfordern können und die Mobilfunkbetreiber ihre Kunden bereits bei Vertragsabschluss über die Tarife informieren müssen.



Bozen, 25.06.2007
Presse-Information



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