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Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird

Tausende Südtiroler sind gerade dabei, ihren wohlverdienten Sommerurlaub zu planen. Um zu vermeiden, dass dieser anstatt erholsam und entspannend zu sein, zum Quell des Ärgernisses wird, hat das Europäische Verbraucherzentrum eine Reihe von Infoblättern mit praktischen Tipps zum Thema Reisen und Urlaub herausgebracht.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz in der "Bar Osteria" in der Crispistraße in Bozen wurde der Öffentlichkeit der Beratungsservice des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Bozen präsentiert. "Von den 6.475 Fällen, die letztes Jahr vom EVZ betreut wurden, betrafen insgesamt ganze 40% den Sektor Reisen. Daher ist es unabdingbar, dass auch im Tourismusbereich dem Verbraucher fachkundige Berater zur Seite gestellt werden, die ihm bei der Abwicklung seiner Reklamation behilflich sind," erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), welche das EVZ organisiert.

Im Besonderen betreffen die behandelten Beanstandungen zum Thema "Reisen" drei Bereiche: Pauschalreisen und Hotels (54% der Reklamationen), Flugverkehr (41%) und Timesharing (5%). Am häufigsten beklagt wird bei den Pauschalreisen der augenscheinliche Unterschied zwischen den gebuchten Leistungen und dem, was dann am Urlaubsort tatsächlich angeboten wurde. "Nur um einige Beispiele zu nennen, kann es geschehen, dass sich das gebuchte Hotel als Baustelle entpuppt, dass sich im Büffet Schaben tummeln oder dass der Urlauber gar zu Hause bleiben muss, weil der Reiseveranstalter einfach vergisst, dass eigentlich ein Shuttledienst zum Flughafen vereinbart war", erzählt Monika Nardo, Beraterin des EVZ. Die Urlauber sind oft mit minderwertigeren Leistungen und mit zeitlichen Verschiebungen der Abreise konfrontiert, dazu kommt meist noch der Frust, der Ärger und der Zeitverlust, den diese Unannehmlichkeiten für den Urlauber immer mit sich bringen – die sogenannte "entgangene Urlaubsfreude" - welche als immaterieller Schaden anerkannt wird," erklärt die Juristin des EVZ.

Demjenigen, der nur einen Flug bucht, ergeht es aber mitunter nicht besser. Laut den statistischen Daten des EVZ handelte es sich bei fast 50% der Fälle im Bereich Flugreisen um Opfer von Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung, während bei fast 20% der Fälle das Gepäck auf der Reise verloren gegangen war oder beschädigt wurde. "Es sind uns Fälle untergekommen, bei welchen Verbraucher mit über 48 Stunden Verspätung am Ziel ankamen", bemerkt Sara Guerriero, Expertin für den Flugverkehr des EVZ. "Noch immer wenden leider nicht alle Fluggesellschaften die europäischen Bestimmungen zum Schutz des Fluggastes vollständig an."

"Eine besondere Herausforderung bilden hingegen die Reklamationen im Bereich Kauf oder Verkauf von "Teilzeitwohnrechten" ("Timesharing-Anteilen")," so die Beraterinnen des EVZ. "Solche Verträge sind generell sehr komplex, außerdem häufen sich nun auch auf diesem Gebiet regelrechte Betrügereien und Fallen, die genau auf jene Verbraucher zielen, die eine solche Timesharing-Quote wieder loswerden möchten".

"Von den im Jahr 2006 vom EVZ behandelten Fällen wurden immerhin 47,52% durch unseren Eingriff auf außergerichtlichem Weg durch gütliche Einigungen gelöst, so dass der Gang zum Richter vermieden werden konnte, eine Genugtuung und ein Vorteil für den Verbraucher, aber auch für die Unternehmen", meint schließlich Andreaus mit Stolz.

Für weitere Informationen zum Thema Reisen und Urlaub und Ihre Rechte steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum in der Brennerstraße 3 in Bozen auch telefonisch unter der Nummer 0471/980939 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Alle Informationen sind auch online auf unserer Homepage nachlesbar.



Bozen, 05.06.2007
Presse-Information



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