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Streitbeilegung im Tourismusbereich

Netzwerk der regionalen Verbraucherschutzorganisationen (NEPIM) trifft sich in Florenz


Wer musste sich während seines Urlaubs noch nicht mit einem Problem herumschlagen. Häufig beschließt der Konsument, das Ganze auf sich beruhen zu lassen, nachdem der erste Ärger verraucht ist und er nicht weiß, an wen er sich wenden kann oder er vor der Bürokratie und den Gerichtskosten kapituliert. In solche Fällen stellen die alternativen Möglichkeiten der Streitbeilegung, die sog. ADR (Alternative Dispute Resolutions), eine ausgezeichnete Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit dar.

"ADR im Tourismussektor" war das Thema einer wichtigen Konferenz in Florenz, welche vor einigen Tagen stattfand und an der Experten dieses Sektors aus ganz Europa teilnahmen. Aus den verschiedenen Beiträgen ergab sich ein Gesamtbild der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden alternativen Streitbeilegungsverfahren, wobei die für den Tourismussektor besonders geeigneten Verfahren hervorgehoben wurden.

Die Konferenz fand im Rahmen der Tagung von NEPIM statt. Das Projekt NEPIM zielt auf die Stärkung des regionalen Verbraucherschutzes in Europa ab; gerade die "kleineren" Verbraucherorganisationen wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), die auf regionalem Niveau arbeiten, sind oft ohne Stimme im vereinten Europa. Um hier Abhilfe zu schaffen, aber auch um den nachhaltigen, regionalen Konsum zu fördern, haben sich elf Verbrauchervereine und lokale Institutionen zusammengeschlossen, um anhand eines Best-Practices-Kataloges voneinander zu lernen und neue Impulse zu geben.

Die von der Expertengruppe während der Konferenz sowie die bei der Nepim-Tagung ausgearbeiteten best-practices in Sachen ADR im Tourismusbereich haben gezeigt, dass für ihre Durchsetzung eine bessere Information der VerbraucherInnen notwendig ist, gleichzeitig aber auch eine breitere Sensibilisierung der im Sektor tätigen Unternehmer, wie beispielsweise der Reiseveranstalter. Auch wenn auf der einen Seite die Bildung der KonsumentInnen einen längeren Zeitraum beansprucht, so ist es doch in einem kurzen Zeitraum möglich, dass "auf lokaler Ebene die Verbraucherorganisationen mit den Reiseveranstaltern das Einfügen von entsprechenden Schlichtungsklauseln in die Pauschalreiseverträge vereinbaren können," so Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Florenz.

Die Konferenz hat außerdem gezeigt, dass Beschwerden im Reisesektor immer häufiger grenzüberschreitender Natur sind, da Urlauber und Unternehmen aus verschiedenen Ländern involviert sind. "Gerade in diesem Bereich hat sich die Betreuung der Beschwerden durch das Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) als sehr wichtig herauskristallisiert;" meint Monika Nardo vom Europäischen Verbraucherzentrum Bozen (EVZ), Teilnehmerin der Expertengruppe.




Bozen, 29.05.2007
Presse-Information



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