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Neue europäische Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Geldmitteln
Presse, 26.06.2007: Seit 15. Juni 2007 gilt der neue Schwellenwert für die Meldepflicht bei der Ein- und Ausfuhr von sogenannten Barmitteln aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union und umgekehrt. Dies schreibt die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 vor...
Schon verzollt?
INFO: Welche Höchstgrenzen gelten für die Mitnahme von Gütern und Kapital in der EU und außerhalb?


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