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REISEGELD


Die Einführung des Euro hat eine Reihe von Neuerungen mit sich gebracht, auch bei den Zahlungsmitteln. Hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Zahlungsmittel für unterwegs bei Reisen innerhalb oder außerhalb Europas.

BARGELD

Die Einführung des Euro ermöglicht es uns, in allen Euro-Ländern die gleiche Währung ohne Wechselkursprobleme zu benutzen - ein großer Vorteil für alle Touristen!
Was den Geldwechsel in Währungen der Nicht-Euro-Länder (Großbritannien, Dänemark, Schweden) bzw. der Nicht-EU-Länder (u.a. Schweiz) betrifft, ist die Geldwechselfrage unverändert geblieben. Für diese Staaten gilt, dass sich der Geldwechselkurs von Tag zu Tag ändert. Es ist ratsam, zeitig die Währung des Landes vorzumerken, in das man sich begeben will. Für Reisen in Länder Asiens, Afrikas, Süd- und Mittelamerikas empfiehlt es sich, nur soviel Geld umzutauschen, wie voraussichtlich tatsächlich benötigt wird, da vielfach die Devisenbestimmungen dieser Länder die Ausfuhr ihrer Landeswährung verbieten bzw. hinterher der Umtausch im eigenen Land beinahe unmöglich ist, ausgenommen beim japanischen Yen. Näheres über die Devisenbestimmungen aller Staaten finden Sie unter www.viaggiaresucuri.mae.aci.it


BANKOMAT POS

In internationale Netzwerke (wie EC, Cirrus, Maestro usw.) eingebundene Bankomat-Karten können mittlerweile auch in vielen anderen Ländern sowohl zur Geldbehebung als auch zur direkten Zahlung benutzt werden.
Mit 1. Juli 2002 werden die Gebühren für elektronische Zahlungsvorgänge (Bankomat- und POS- Operationen) innerhalb der Eurozone vereinheitlicht! Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über die Höhe der Gebühren!
Die Bargeldbehebung am Bankomatschalter in Nicht-Euro-Ländern kostet, je nach Bank, entweder einen Fixbetrag zwischen 2,58 und 5,16 Euro oder einen Fixbetrag zusätzlich eines bestimmten Prozentsatzes der behobenen Summe, z.B. 1,5 Euro und 0,25% des Betrages.
Theoretisch können mit der Bankomatkarte Zahlungen in konventionierten Geschäften mit POS-System (point of sale) vorgenommen werden - allerdings gibt es diesbezüglich im Ausland oft Probleme, Sie sollten sich also nicht darauf verlassen.
Die direkte Zahlung ist meist kostengünstiger als die Bargeldbehebung mit Bankomatkarte. Es gibt sogar Banken, die dafür keine Gebühren erheben.

Zur Höchstgrenze für die Bargeldbehebungen (1.500 Euro und mehr) kommt das Limit für die Bezahlungen in etwa derselben Höhe hinzu. Das kann dann leicht dazu führen, dass das Konto unbewusst überzogen wird und dafür gesalzene Zinsen bezahlt werden müssen. Übrigens: Informieren Sie sich über die Höchstgrenze der Behebungen im Ausland, denn dort gelten für dieselbe Karte oft höhere Behebungsgrenzen als im Inland, was z.B. im Falle eines Diebstahls der Karte im Ausland, schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann.

Einige Tipps:
  • Vergleichen Sie die Tages- und Monatshöchstgrenzen für Behebungen in Italien und im Ausland, sie stehen in Ihrem Bankomat-Vertrag, es kann dort Unterschiede geben.
  • Achten Sie auf die angewandten Gebühren für jede Behebung und jede Zahlung: Vereinbaren Sie diese mit Ihrer Bank im voraus.
  • Bei Diebstahl der Bankomatkarte beachten Sie bitte: In Italien gibt es dafür eine grüne Nummer (800-822056), die unverzüglich anzurufen ist, um die Karte zu blockieren. Im Ausland wechselt diese Nummer von Staat zu Staat. Informieren Sie sich unter der oben genannten Nummer oder bei Ihrer Bank über die jeweilige Telefonnummer im Ausland.
  • Verwahren Sie nie Ihren Pin-Code gemeinsam mit der Karte - denn dann haben Sie keine Chance, gestohlene Geldbeträge zurückzubekommen.



KREDITKARTEN

Aufgrund der großen Nachfrage und der immer größer werdenden Akzeptanz wird das Angebot an internationalen Kreditkarten immer vielfältiger. Buchungen in manchen Hotels und Mieten von Leihautos können im Ausland oft nur noch mit Kreditkarte vorgenommen werden. In beiden Fällen gilt die Kreditkarte gleichzeitig als Kaution.
Die jährlichen Kosten wechseln je nach Art der Karte und belaufen sich von mindestens 25 Euro bis auf ca. 150 Euro.
Für jede Bargeldbehebung im Ausland bezahlen Sie eine Gebühr zwischen 3% bis 4%, bei manchen Karten gilt ein Mindestkostensatz von 5 Euro. Für Bargeldbehebungen ist die Bankomatkarte günstiger!
Es gibt einen Höchsttages- oder Wochensatz, der von Karte zu Karte verschieden ist.
Keine Kosten fallen in der Regel für den Einsatz der Kreditkarte zur direkten Bezahlung im Ausland an.
Einige Kreditkarten bieten zusätzliche Gratis-Leistungen (wie beispielsweise Flug- oder Hotelbuchungen, ärztlichen Beistand in Notsituationen, Versicherungen). Je besser und teurer die Kreditkarte (einige werden erst ab einem bestimmten Einkommensniveau ausgegeben), um so mehr Leistungen sind damit verbunden.

Einige Tipps:
  • Die Kreditkarte ist praktisch und findet immer größere Akzeptanz. Achten Sie aber auf einen nicht allzu leichtfertigen Umgang, das könnte Ihr Konto schnell auf einen "Gefahrenstand" bringen.
  • Vorteile ergeben sich für Sie aus der Belastung Ihres Kontos, da sie erst nach relativ langer Zeit erfolgt. Im Gegensatz zur Bankomatkarte, bei der die Belastung des Kontos am Tag der Behebung und mit dem Tageswechselkurs erfolgt, werden Ihnen bei der Kreditkarte die Ausgaben erst mit dem Monatsauszug angelastet.
  • Verwahren Sie nie Ihren Pin-Code gemeinsam mit der Karte!


TRAVELLERS' CHEQUES

Travellers' Cheques sind nach wie vor ein vorteilhaftes Zahlungsmittel für Auslandsreisende. Reiseschecks werden überall angenommen, höchstens bei sehr kleinen Banken könnten Sie Wechselprobleme haben.
Die Schecks werden vor Reiseantritt im eigenen Land gekauft, und zwar möglichst in der Währung des jeweiligen Reiselandes. Sollte das nicht möglich sein, empfiehlt es sich, die Reiseschecks in Euro oder in US-Dollars ausstellen zu lassen.
Der Wechsel dieser Schecks erfolgt in gleicher Weise wie der Wechsel von Devisen: Der Reisescheck wird zum aktuellen Kurs in die örtliche Währung gewechselt - dazu kommen noch die Bankgebühren (im allgemeinen zwischen 1 und 2%).
Reiseschecks sind ein relativ sicheres Zahlungsmittel, da die Schecks zum Zeitpunkt des Kaufes und beim Ausstellen vom Inhaber unterschrieben werden müssen. Bei Diebstahl bekommt man relativ problemlos eine Rückvergütung. Nach der Verlustanzeige bei der Polizei kann bei jeder beliebigen Bank rückvergütet werden. Allerdings ist es absolut erforderlich, daß alle vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen für dieses Zahlungsmittel eingehalten wurden; normalerweise werden diese bei der Aushändigung der Schecks abgeklärt oder in einem Informationsblatt beigelegt.

Stand 04-2002



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