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Unterwegs in Österreich: Vignettenpflicht

Mautpflicht

Bis zum 1. Jänner 1997 konnte fast das gesamte österreichische Autobahnen- und Schnellstrassennetz kostenlos befahren werden. Mautpflicht bestand nur für einige wenige Strecken ("Altmautstrecken") mit besonders hohen Bau- und Erhaltungskosten:

  • A9 Pyhrn Autobahn - Gleinalm- und Bosrucktunnel
  • A10 Tauern Autobahn-Scheitelstrecke (Tauern-und Katschbergtunnel)
  • A 11 Karawankentunnel
  • A13 Brenner-Autobahn bis Innsbruck Süd
  • S16 Arlbergstrassentunnel

Einführung des dualen Mautsystems

1996 wurde von der österreichischen Bundesregierung das Fernziel der kilometerabhängigen Bemautung des gesamten Autobahnen- und Schnellstrassennetzes beschlossen. Bis zur technischen und organisatorischen Realisierung dieses Zieles trat mit 1. Jänner 1997 als Übergangslösung die Vígnettenpflicht für das bisher mautfreie Autobahnen- und Schnellstrassennetz nach Schweizer Vorbild in Kraft. Für die sogenannten Altmautstrecken wurde die kilometerabhängige Mauteinhebung beibehalten. Als Anpassung wurden die Pkw-Mautsätze um rund 20 % gesenkt.

Vignette

Seit 01.01.2004 gilt die Vignettenpflicht nur noch für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, also PKW und Motorrad.

Für alle anderen Fahrzeuge – also jene über 3,5 Tonen hzG) wird hingegen seit 01.01.2004 eine fahrleistungsabhängige Maut in einem vollelektronischen Mautsystem eingehoben.

Die Vignette ist eine selbstklebende Plakette, die vor der Benützung der Autobahnen und Schnellstrassen auf die Windschutzscheibe oder auf ein nicht leicht entfernbares Bestandteil des Motorrades direkt aufgeklebt werden muss.

Die Vignette ist ein fahrzeugbezogenes, amtliches Wertzeichen, d.h. sie teilt Weg und Risiko des Kraftfahrzeuges: Bei Verkauf, Abmeldung oder Totalschaden des Fahrzeuges bleibt die Vignette stets mit demselben verbunden. Ein Übertragen der Vignette von einem auf ein anderes Fahrzeug ist ausdrücklich untersagt.

Beispiele des dualen Mautsystems:

Am Beispiel “Einreise von Italien nach Österreich über den Brenner” bedeutet diese Regelung:

Für die Benützung der A13 Brenner Autobahn ist an der Brenner-Mautstelle Schönberg eine Mautgebühr zu entrichten. Damit kann die A 13 bis zur Ausfahrt Innsbruck-Süd benützt werden. Ab der Ausfahrt Innsbruck-Süd gilt die Vignettenpflicht, damit muß für die Weiterfahrt eine Vignette geklebt sein.

Am Beispiel "Einreise von Italien nach Österreich bei Tarvis - Weiterfahrt in Richtung Salzburg" bedeutet dies:

Für die Benützung der A2 Süd Autobahn und A 10 Tauern Autobahn muß ab der österreichischen Grenze eine Vignette geklebt sein. Zudem ist bei der Benützung des Katschberg- und/oder Tauerntunnels an der Mautstelle St. Michael/Lungau eine Mautgebühr zu entrichten.

Vignetten: Typen und Preise

Vignette 2004

Fahrzeugtyp/
Vignettentyp
Motorrad PKW bis 3,5 t
Jahresvignette 29,50 Euro 73,80 Euro
2-Monats-Vignette 11,10 Euro 22,20 Euro
10-Tages-Vignette 4,40 Euro 7,70 Euro

Vignetten-Verkaufsstellen in Italien

Wenn Sie nicht nur bis Innsbruck Süd bzw. unterwegs sind, kaufen Sie die Vignette am besten bereits zu Hause oder direkt im Grenzbereich zu Österreich. In Italien kann die Österreichische Autobahnvignette in den Büros des Automobilclubs ACI und mittlerweile in den grenznahen Autobahnraststätten gekauft werden. Zudem gibt es an jedem Grenzübergang Verkaufsstellen, die weitgehend rund um die Uhr geöffnet haben.

Sanktionen

Wer ohne Vignette auf Österreichs Auto-bahnen unterwegs ist, riskiert Verwaltungsstrafen von 400 bis zu 4.000 Euro. Vorsicht! Es wird scharf kontrolliert!

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ÖSAG (Österreichische Schnellstraßen und Autobahnen Gesellschaft) unter www.asfinag.at oder unter www.vignette.at.


(Teilquelle: “Die Vignette”, ÖSAG)

Stand 12-2007
Blatt Nr. 27




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