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Nützliche Informationen für Südtirol-UrlauberInnen

Öffentliche Verkehrsmittel in Südtirol

Aufgrund seiner geographischen Lage ist Südtirol optimal in das internationale Zugnetz eingebunden und eine Anreise per Bahn ist relativ günstig und unproblematisch.

In Südtirol sind die öffentlichen Verkehrsmittel durch das integrierte Transportsystem vernetzt, d.h. Bus, Bahn und Stadtbus (und manchmal sogar Seilbahnen) können mit ein und derselben Fahrkarte, einer Wertkarte, benutzt werden. Diese Wertkarten sind zu 5, 10 und 25 Euro erhältlich. Der Fahrpreis setzt sich aus einer Tagesrate (Euro 0,65) und einem Kilometerpreis (Euro 0,065/km) zusammen. Es gibt auch Einzelfahrscheine, bei denen allerdings eine Kilometergebühr von Euro 0,098 berechnet wird.
Mit der Mobilcard können alle Busse, die Vinschgerbahn und die Seilbahnen Meransen, Jenesien, Mölten, Vöran und Ritten, die Trambahn Ritten sowie die Standseilbahn auf die Mendel benützt werden. Die Preise variieren zwischen 13 € (drei Tage) und 18 € (sieben Tage).
Auch die Gebietskarten (z.B. Bozen und Umgebung, Meran und Umgebung, usw.), die für sieben Tage erhältlich sind, können für Urlauber recht vorteilhaft sein (Preis liegt bei 15 Euro). Kinder, deren Eltern die Mobilcard verwenden, fahren bis zum sechsten Lebensjahr gratis, für Fahrgäste von 6 bis 16 Jahren kostet die Karte nur die Hälfte.
Die Einzelfahrkarten und die Wertkarten sind an den autorisierten Fahrkartenschaltern, in vielen Geschäften oder direkt in den Überlandbussen erhältlich. Die Mobilcard bekommt man bei den autorisierten Fahrkartenschaltern oder bei den örtlichen Tourismusvereinen. Vorsicht: In Stadtbussen erhalten Sie keine Fahrkarte!

Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:
  • Bahn: 892021
  • Bus:800 846047

Parkplätze

Wenn Sie mit dem Auto in Südtirol unterwegs sind gilt: Vorsicht beim Parken! Aufgrund des akuten Parkplatzmangels empfiehlt es sich in der Stadt Bozen, das Auto auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abzustellen. Die Parkplätze im Stadtgebiet sind nämlich zu bestimmten Uhrzeiten den Einwohnern vorbehalten. Die Stadt ist in verschiedene farbige Parkzonen unterteilt und dort gelten folgende Vorschriften:

Parkverbot Mo - Fr Sa
Bunte Zonen
(verschiedene Stadtviertel)
08.00 - 19.00 08.00 - 13.00
Grüne Zone
(Stadtzentrum)
08.00 - 21.00 08.00 - 13.00

Eine Alternative sind die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen, die durch blaue Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind. In der Nähe befindet sich jeweils ein Automat, an dem Die Öffnungszeiten sind lage- und saisonsbedingt unterschiedlich. In der Regel haben die Geschäfte eine lange Mittagspause, ca. von 12.30-15 Uhr, und sind abends bis ca. 19.00 Uhr geöffnet und am Samstag Nachmittag geschlossen. In den größeren Ortschaften findet man zuweilen auch Geschäfte, die über Mittag offen halten. Einige Geschäfte sind auch jeweils am ersten Samstag des Monats ganztägig geöffnet.

Die Gewährleistungsfrist beläuft sich in Italien auf 2 Jahre (für gebrauchte Ware mindestens 1 Jahr).

Haftung in Restaurants und Hotels

Der Hotelinhaber haftet bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl von Gegenständen, die der Gast ins Hotel mitbringt, aber nur für eine Gesamtsumme bis zu maximal dem Hundertfachen des Preises einer Übernachtung. Wertgegenstände sollten Sie deshalb direkt an der Rezeption in Verwahrung geben, denn in diesem Fall haftet der Hotelinhaber unbegrenzt.
Ähnlich ist auch die Haftung für den Gastwirt im Restaurant geregelt. Ein Haftungslimit vom 100fachen der zu bezahlenden Rechnung gilt für jene Gegenstände, die der Gast abgelegt hat, weil sie ihn beim Essen oder Trinken behindern (Schirm, Mantel). Das goldene Feuerzeug, das Handy oder andere Dinge, die den Gast beim Verzehr nicht behindern, müssen hingegen unter der Aufsicht des Gasts bleiben, weshalb der Gastwirt hier nicht haftet. Für Gegenstände, die dem Gastwirt oder dem Kellner ausdrücklich zum Zweck der Aufbewahrung abgeben wurden, haftet dieser ohne Beschränkung.
In all diesen Fällen hat der Gast die Pflicht den Schaden sofort zu melden.

Gefälschte Ware

Achtung bei "Markenware", die auf der Straße verkauft wird! Wenn es sich dabei um gefälschte Ware handelt und diese auf Grund des verhältnismäßig niedrigen Preises, der Qualität oder der Umstände, unter denen sie verkauft wird, als solche erkennbar ist, ist für den Käufer eine Geldstrafe bis zu 7.000,00 Euro vorgesehen.

Für weitere Verbraucherinformationen und Reklamationen (Haftung, Gewährleistung usw.) wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum, Tel. 0039-0471-980939, Fax 980239
E-Mail: info@euroconsumatori.org


Stand 09-2009
Blatt Nr. 20



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