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VIP-(Very Innovativ Produkt)-GmbH macht wieder Schlagzeilen:

Eröffnung des Strafverfahrens für Jänner anberaumt

Wir erinnern an unsere Mitteilung vor nun mehr als 3 Jahren: "Ein Betrug in Millionenhöhe?!? VIP Int. Handels-GmbH auch in Südtirol kräftig am Werk."
Damals hatten 4000 Anleger, darunter auch sehr viele Südtiroler, Millionen von Euro in dieses "vielversprechende" System investiert, wobei es lediglich zu Lockvögelauszahlungen kam.
Bei einer spektakulären Verhaftung der Verantwortlichen wurden knapp 3 Millionen Euro sichergestellt.


Auf den 21. Jänner 2008 ist die Eröffnung der Hauptverhandlung im "Monsterstrafprozess" gegen die Drahtzieher der VIP GmbH, die des gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigt sind, angesetzt.
Die Schadenssumme beläuft sich auf mindestens zwölf Millionen Euro.

Parallel zum Strafprozess laufen zwei damit in Zusammenhang stehende Konkursverfahren.

Auch in Südtirol brachten eifrige VIP-Vermittler das phänomenal anmutende Finanzprodukt fleißig an die Frau und den Mann. Man spricht von 1000 Geschädigten.
Viele dieser Investoren sind zugleich auch Vermittler des Produktes gewesen und verteidigen auch heute noch vehement die "absolute Wirksamkeit" dieser Anlegeform.
Und eben einige dieser Anleger haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum gemeldet und um Rat gebeten, wie sie ihre Investitionen zurück erlangen können:

Nun wird bei hohen Schadenssummen dem Gläubiger der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart bleiben, wobei im Vorfeld das Honorar besprochen, und ein eventuelles "Gewinnbeteiligungsmodell" vereinbart werden sollte.
Natürlich sollten sich hierbei die mögliche Auszahlungsquote und die Rechtsanwaltskosten im schlimmsten Falle die Waage halten.

Jene, bei denen diese Rechnung nicht aufgeht, da die investierte Summe einen gewissen Umfang nicht überschreitet, haben die Möglichkeit die Forderung durch den sog. Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren geltend zu machen. Dieser unterliegt keinem Formzwang und kann ohne anwaltschaftlichen Beistand eingereicht werden, was so bald als möglich geschehen sollte. Er richtet sich jedoch zunächst lediglich gegen die Angeklagten und nicht direkt gegen die Firma.

Weiters sollte die Anmeldung der Schadenssumme im Rahmen der anhängigen Konkursverfahren in Betracht gezogen werden, wobei auch hier vorab eine "knallharte Gewinn-Verlust-Kalkulation" von Nöten ist, da nicht mit einer hochprozentigen Auszahlungsquote gerechnet werden kann.

Bei diesen Aussichten bleibt also abschließend nur zu hoffen, dass bei all den Verlusten zumindest eine Lehre für die Zukunft zu erkennen ist: Was zu gut um wahr zu sein erscheint, ist es auch meist!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum unter der Tel.-Nr. 0471 980939.



Bozen, 15.01.2008
Presse-Information



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